Wer zahlt, soll bleiben können. Das verlangen Mietervereine, Wohlfahrtsverbände und Jurist*inennvereinigungen von Justizminister Buschmann in einem gemeinsamen Offenen Brief. Derzeit sind viele Menschen an ihren finanziellen Belastungsgrenzen. Wer seine Miete nicht mehr zahlen kann, dem droht der Wohnungsverlust.
Die Bundesregierung hat den sog. Corona-Kündigungsschutz nicht verlängert. Nach der bis 30.6.2020 geltenden Regelung dürfen Vermieter*innen nicht wegen coronabedingter Mietschulden aus dem Zeitraum April bis Juni 2020 kündigen. Das ist nun vorbei. Wer also die Miete nicht zahlen kann – weil als Angestellte*r in Kurzarbeit oder Selbstständige*r die Einkünfte weggebrochen sind – muss mit einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs rechnen.
Der für 2015 angekündigte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums liegt seit April 2016 vor. Und so gut wie nichts ist passiert. Der Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke, diese zweite Mietrechtsnovelle jetzt dem Parlament vorzulegen, wurde vom Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit den Stimmen der CDU/ CSU und SPD abgelehnt. Wird die Regelung überhaupt noch kommen?