Aufgrund der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie müssen viele Menschen aktuell mit geringeren finanziellen Mitteln zurechtkommen. Um Lebensunterhalt und Wohnkosten abzusichern, wurde das „Sozialschutz-Paket“ beschlossen. Hier eine kleine Orientierungshilfe, welche staatlichen Hilfen es gibt und wie und wo Sie diese beantragen können.
Wer wegen der Corona-Pandemie die Miete nicht zahlen kann, muss keine Kündigung fürchten. Im Schnelldurchlauf ist am 27. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in Kraft getreten.
Mieter*innen, die in dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 die Miete trotz Fälligkeit nicht leisten, werden vor Kündigung geschützt, sofern dies auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Diesen Umstand haben Mieter*innen glaubhaft zu machen.
Zum 1. Juni 2019 tritt eine neue Fachanweisung der Sozialbehörde in Kraft, die nur scheinbar eine Erhöhung der Mietobergrenzen enthält. Die Mietobergrenze steigt z.B. für einen Ein-Personen-Haushalt um 14 €; jedoch sind in der neuen Obergrenze von 495 € jetzt auch Wasserkosten eingepreist, die ...