Mietrechtstipp: Die Miete für Rauchwarnmelder ...
... fällt nicht unter die Betriebskosten und ist damit nicht von den Mieter:innen zu zahlen. Das entschied letztinstanzlich der Bundesgerichtshof am 11. Mai 2022 (Az. VIII ZR 379/20).
... fällt nicht unter die Betriebskosten und ist damit nicht von den Mieter:innen zu zahlen. Das entschied letztinstanzlich der Bundesgerichtshof am 11. Mai 2022 (Az. VIII ZR 379/20).
Die verschärfte Mietpreisbremse wirkt nun endlich für neu abgeschlossene Mietverträge ab Januar 2019 bzw. April 2020. Um die mieterschützenden Regelungen umgehen zu können, lassen sich Vermieter*innen immer neue Wege einfallen.
Endlich fällt Schnee bzw. Schneeregen in Hamburg. Die Kinder finden es super, die Erwachsenen nur so mittel, zumal sie bei Rutschgefahr aus dem Haus oder sogar vorher noch den Schnee räumen müssen.