Nur ein Mietpreisbremschen
Die Mietpreisbremse gilt in Hamburg für Mietverträge, die nach dem 1.7.2015 neu abgeschlossen wurden und ist befristet bis 30.6.2020. Aber sie erweist sich als Flopp. Der Mietanstieg wurde nicht gebremst, es gibt kaum Klagen. Trotz Verbraucherunfreundlichkeit des Gesetzes konnte MhM erste Erfolge für Mieter erreichen.