Wohnungsabnahme
Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Rückgabe Ihrer Wohnung befürchten, empfiehlt MhM sachkundige Personen zu Ihrer persönlichen Unterstützung.
Nicht vergessen!
Bevor Sie am Ende Ihrer Mietzeit den Pinsel schwingen und Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung durchführen, klären Sie zunächst in der Rechtsberatung, in welchem Zustand Sie die Wohnung zurückgeben müssen. Kommen Sie mit Ihrem Vertrag in die Beratung, am besten in die Renovierungssprechstunde in der MhM-Zentrale. Vielleicht müssen Sie gar nicht renovieren, auch wenn Sie lange in der Wohnung waren. Denn nach der gesetzlichen Regelung sind Schönheitsreparaturen in der Wohnung Vermietersache. Jedoch kann die Renovierungspflicht auf die Mieter*innen abgewälzt werden. Voraussetzung hierfür ist aber eine ausdrückliche und wirksame Regelung im Mietvertrag. Ob die Regelung in Ihrem Mietvertrag wirksam ist, lassen Sie doch einfach von unseren Mietrechts-Jurist*innen klären.
Hilfe durch sachkundige Zeug*innen
Die von MhM empfohlenen Wohnungsabnehmer*innen stellen den Zustand Ihrer Wohnung fest und beurteilen die Qualität durchgeführter Renovierungsarbeiten. Sie geben keine rechtlichen Auskünfte. Das ist Aufgabe der rechtlichen Beratung im Mieterverein.
Beauftragung
Setzen Sie sich mit der MhM-Zentrale in der Bartelsstraße 30 unter Tel. 040 431 394-0 in Verbindung und lassen sich eine unserer Wohnungsabnehmer*innen in Ihrer Nähe nennen. Deren/dessen Beauftragung erfolgt durch Sie.