Wie groß ist meine Wohnung wirklich?

Wohnfläche

Wie groß ist meine Wohnung wirklich?

Die Wohnfläche ist für Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und Mietminderungen relevant.

Die Miete kann gemindert werden, wenn die tatsächliche Fläche mindestens 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben ist.

Mit Urteil vom 18.11.2015, VIII ZR 266/14 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietenspiegel) ausschließlich die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich ist. Es kommt dabei nicht auf die im Vertrag vereinbarte Fläche an. Das kann für Mieter*innen in einigen Fällen nachteilig sein, wenn sich herausstellt, dass die tatsächliche Fläche größer als die im Vertrag verzeichnete ist. Meistens aber berühmt sich der/die Vermieter*in einer zu großen Fläche, die dann - auch ohne Überschreitung der 10-Prozent-Grenze - bei der Mieterhöhung korrigiert werden kann.

Die Berechnungsmethode richtet sich je nach Vertragsschluss nach der Wohnflächenverordnung oder der Zweiten Berechnungsverordnung. Wenn sich nach erstem eigenem Messen der Verdacht erhärtet, dass die Wohnfläche kleiner als im Vertrag angegeben ist, lohnt sich ein professionelles Aufmaß.

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