Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 10. April 2024 Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Verkaufsverbot für städtische Wohngrundstücke beschlossen. Dies war grundsätzlich von den Volksinitiativen „Keine Profite mit Boden & Miete!“ in deren Kompromiss mit dem Senat so vereinbart worden, allerdings gibt es Abweichungen.
Die versprochenen Mietrechtsverbesserungen der Ampelregierung bei der Mietpreisbremse oder Indexmieten lassen weiterhin auf sich warten. Auch die Kappungsgrenze ist noch nicht von 15 auf 11 Prozent in Gebieten eines angespannten Wohnungsmarktes abgesenkt worden. Dies nahm die SPD zum Anlass, für einen vermeintlichen "Mietenstopp" zu werben. Völlig unzureichend, wie MhM findet.
Nach Artikel 15 Grundgesetz ist es rechtlich möglich, große Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Zu diesem für Mieter*innen erfreulichen Schluss kommt die Expertenkommission zum erfolgreichen Volksentscheid von "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" (DWE) 2021 in Berlin. Dabei geht es um Wohnungsunternehmen ab 3000 Wohnungen wie zum Beispiel die Deutsche Wohnen.
Hamburgische Landesverfassung geändert: Ein Verkaufsverbot für städtischen Grund und Boden und die Schaffung, Erhaltung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen als Staatsziel hat die Bürgerschaft am 13. April 2023 beschlossen. Damit ist die Einigung mit den beiden Volksinitiativen „Keine Profite mit Boden & Miete!“ umgesetzt.
„Hamburg Enteignet“ überreicht phänomenale 18.231 Unterschriften für ihre Volksinitiative an den Hamburger Senat - fast doppelt so viele Stimmen wie erforderlich. MhM gratuliert zu diesem ersten Teilerfolg!