Hilfe bei der Wohnungsabnahme

Wohnungsabnahme

Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Rückgabe Ihrer Wohnung befürchten, empfiehlt MhM, Zeug*innen mit wachen Augen und Ohren bei der Übergabe zur persönlichen Unterstützung dabeizuhaben. Im besten Fall sollten diese sachkundig sein.

In schwierigen Fällen empfehlen wir die Wohnraumagentur-Hamburg.
Sie erreichen die Agentur unter Tel. 040 64 23 07 99 oder per E-Mail unter wa-hamburg@t-online.de.

Die Wohnraumagentur-Hamburg stellt den Zustand Ihrer Wohnung fest und beurteilt die Qualität durchgeführter Renovierungsarbeiten. Sie erhalten hierbei keine rechtlichen Auskünfte. Das ist Aufgabe der rechtlichen Beratung im Mieterverein.

Also nicht vergessen:

Bevor Sie am Ende Ihrer Mietzeit den Pinsel schwingen und Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung durchführen, klären Sie zunächst in der Rechtsberatung, in welchem Zustand Sie die Wohnung zurückgeben müssen. Kommen Sie mit Ihrem Vertrag in die Beratung, am besten in die Renovierungssprechstunde in der MhM-Zentrale. Vielleicht müssen Sie gar nicht renovieren, auch wenn Sie lange in der Wohnung waren. Denn nach der gesetzlichen Regelung sind Schönheitsreparaturen in der Wohnung Vermietersache. Jedoch kann die Renovierungspflicht auf die Mieter*innen abgewälzt werden. Voraussetzung hierfür ist aber eine ausdrückliche und wirksame Regelung im Mietvertrag. Ob die Regelung in Ihrem Mietvertrag wirksam ist, lassen Sie doch einfach von unseren Mietrechts-Jurist*innen klären.