Zum 1. Juni 2019 tritt eine neue Fachanweisung der Sozialbehörde in Kraft, die nur scheinbar eine Erhöhung der Mietobergrenzen enthält. Die Mietobergrenze steigt z.B. für einen Ein-Personen-Haushalt um 14 €; jedoch sind in der neuen Obergrenze von 495 € jetzt auch Wasserkosten eingepreist, die ...
"Die für die kalten Nebenkosten angesetzten Pauschalen sind recht ordentlich. Wir erwarten, dass die Leistungsempfänger dadurch mehrheitlich eher Vorteile als Nachteile zu erwarten haben." sagt Marc Meyer, Sozialrechtsspezialist von Mietern helfen Mietern. "Problematisch ist aber, dass künftig nicht nur bei Erhöhungen der Nettokaltmiete, sondern auch bei Betriebskostenerhöhungen die weitere Übernahme der Wohnkosten durch die Behörden gefährdet ist."