Schluss mit unfairen Renovierungspflichten
Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 19.1.2026 (Az.70 C 79/24) gibt Mietenden Rückenwind beim Auszug: Denn häufig gibt es Streit darum, ob Mieter ihre Wohnung renovieren müssen.
Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 19.1.2026 (Az.70 C 79/24) gibt Mietenden Rückenwind beim Auszug: Denn häufig gibt es Streit darum, ob Mieter ihre Wohnung renovieren müssen.
Aufgepasst: In vielen älteren Mietverträgen gibt es Renovierungsklauseln, die dazu führen, dass Mieter:innen beim Auszug keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen: die so genannte Fensterfalle.
Mieter müssen nicht renovieren, wenn sie zuschnappt. Denn eine bestimmte Formulierung in älteren Hamburger Formularmietverträgen macht die darin vorgesehene Renovierungspflicht der Mieter:innen unwirksam.