Die Verjährungfrist für Auskunftsansprüche bei der Mietpreisbremse beginnt erst mit dem erstmaligen Auskunftsverlangen der Mietenden. Für alle Mieterinnen und Mieter in Hamburg, die seit dem 10.7.2018 eine Wohnung angemietet haben, hat der Bundesgerichtshof diese erfreuliche Entscheidung getroffen.
Die verschärfte Mietpreisbremse wirkt nun endlich für neu abgeschlossene Mietverträge ab Januar 2019 bzw. April 2020. Um die mieterschützenden Regelungen umgehen zu können, lassen sich Vermieter*innen immer neue Wege einfallen.
Der Hamburger Senat verlängert die Mietpreisbremse bis Juni 2025. Ein guter Schritt, denn die bisherige Bremse ließ sich wegen unklarer Rechtsgültigkeit nur zwei Jahre lang erproben. In der MhM-Beratung zeigt sich, dass sich eigentlich erst seit der Reform zum 1. Januar 2019 erfolgreich bremsen lässt.