Die versprochenen Mietrechtsverbesserungen der Ampelregierung bei der Mietpreisbremse oder Indexmieten lassen weiterhin auf sich warten. Auch die Kappungsgrenze ist noch nicht von 15 auf 11 Prozent in Gebieten eines angespannten Wohnungsmarktes abgesenkt worden. Dies nahm die SPD zum Anlass, für einen vermeintlichen "Mietenstopp" zu werben. Völlig unzureichend, wie MhM findet.
Die Verjährungfrist für Auskunftsansprüche bei der Mietpreisbremse beginnt erst mit dem erstmaligen Auskunftsverlangen der Mietenden. Für alle Mieterinnen und Mieter in Hamburg, die seit dem 10.7.2018 eine Wohnung angemietet haben, hat der Bundesgerichtshof diese erfreuliche Entscheidung getroffen.
Die verschärfte Mietpreisbremse wirkt nun endlich für neu abgeschlossene Mietverträge ab Januar 2019 bzw. April 2020. Um die mieterschützenden Regelungen umgehen zu können, lassen sich Vermieter*innen immer neue Wege einfallen.