Wer zahlt, soll bleiben können. Das verlangen Mietervereine, Wohlfahrtsverbände und Jurist*inennvereinigungen von Justizminister Buschmann in einem gemeinsamen Offenen Brief. Derzeit sind viele Menschen an ihren finanziellen Belastungsgrenzen. Wer seine Miete nicht mehr zahlen kann, dem droht der Wohnungsverlust.
Eigenbedarf erschweren, Zahlungsverzugskündigungen heilbar machen und Minderungsrechte stärken - das waren die wichtigsten Anliegen der Reformvorstöße in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 2020. Unter den hierzu befragten Expert*innen auch MhM-Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann.
Wer wegen der Corona-Pandemie die Miete nicht zahlen kann, muss keine Kündigung fürchten. Im Schnelldurchlauf ist am 27. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in Kraft getreten.
Mieter*innen, die in dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 die Miete trotz Fälligkeit nicht leisten, werden vor Kündigung geschützt, sofern dies auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Diesen Umstand haben Mieter*innen glaubhaft zu machen.