Urteil beschränkt Recht zur Untervermietung an Geflüchtete
Die Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine ist seit Februar 2022 ein häufiger Grund für die Bitte um eine Untermieterlaubnis. Das Amtsgericht München hat nun in einem erschreckenden Urteil die Auffassung vertreten, dass der Wunsch, Flüchtende – zum Beispiel aus der Ukraine – aufzunehmen, kein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung darstellt. Wir halten das für ein Fehlurteil.