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Corona-Kündigungsschutz nicht verlängert

Von | Politik

Die Bundesregierung hat den sog. Corona-Kündigungsschutz nicht verlängert. Nach der bis 30.6.2020 geltenden Regelung dürfen Vermieter*innen nicht wegen coronabedingter Mietschulden aus dem Zeitraum April bis Juni 2020 kündigen. Das ist nun vorbei. Wer also die Miete nicht zahlen kann – weil als Angestellte*r in Kurzarbeit oder Selbstständige*r die Einkünfte weggebrochen sind – muss mit einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs rechnen.

MhM Update in Sachen Corona

Von | Aktuelles

Liebe Mitglieder, liebe Mieter*innen,

wir möchten dazu beitragen, dass sich das Corona-Virus weniger schnell ausbreitet und wir möchten Menschen vor Ansteckung schützen, für die das Virus aufgrund einer Vorerkrankung oder ähnlichem eine besondere Gesundheitsgefahr darstellt.

Vorstand und Geschäftsführung haben entschieden, alle Beratungsstellen für den Publikumsverkehr vorübergehend zu schließen. Das  Angebot für die telefonische Rechtsberatung wird ausgeweitet. Sie erreichen das MhM-Team auch online. Nutzen Sie bitte unser Online-Formular.