Die Bundesregierung hat den sog. Corona-Kündigungsschutz nicht verlängert. Nach der bis 30.6.2020 geltenden Regelung dürfen Vermieter*innen nicht wegen coronabedingter Mietschulden aus dem Zeitraum April bis Juni 2020 kündigen. Das ist nun vorbei. Wer also die Miete nicht zahlen kann – weil als Angestellte*r in Kurzarbeit oder Selbstständige*r die Einkünfte weggebrochen sind – muss mit einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs rechnen.
Ab heute, 4. Mai 2020, ist die MhM-Zentrale in der Bartelsstraße wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Dies unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln, denn der bestmögliche Schutz vor Corona ist uns nach wie vor wichtig.
wir möchten dazu beitragen, dass sich das Corona-Virus weniger schnell ausbreitet und wir möchten Menschen vor Ansteckung schützen, für die das Virus aufgrund einer Vorerkrankung oder ähnlichem eine besondere Gesundheitsgefahr darstellt.
Vorstand und Geschäftsführung haben entschieden, alle Beratungsstellen für den Publikumsverkehr vorübergehend zu schließen. Das Angebot für die telefonische Rechtsberatung wird ausgeweitet. Sie erreichen das MhM-Team auch online. Nutzen Sie bitte unser Online-Formular.