Landgericht kippt Mietenbremse in Hamburg. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg vom 29.5.2018 hat das Gericht dem klagenden Mieter erläutert, dass es die Verordnung zur Mietpreisbremse in Hamburg aus dem Jahr 2015 für unwirksam hält.
Die Mietpreisbremse gilt in Hamburg für Mietverträge, die nach dem 1.7.2015 neu abgeschlossen wurden und ist befristet bis 30.6.2020. Aber sie erweist sich als Flopp. Der Mietanstieg wurde nicht gebremst, es gibt kaum Klagen. Trotz Verbraucherunfreundlichkeit des Gesetzes konnte MhM erste Erfolge für Mieter erreichen.