Der BGH hat zwei Eigenbedarfsklagen an die Vorinstanzen zurückgewiesen und die Messlatte an den Härteeinwand für die Mieter*innen erhöht. Härteeinwände des Mieters, die durch Atteste belegt seien, dürften laut BGH nicht bagatellisiert werden.
Die Hamburger Mietpreisbremse ist unwirksam - jedenfalls nach Auffassung des Landgerichts Hamburg. Heute am 14.6.2018 entschied die Zivilkammer 33, dass die Mietpreisbremse mangels veröffentlichter Begründung nicht wirksam zum 1.7.2015 in Kraft gesetzt wurde.
Landgericht kippt Mietenbremse in Hamburg. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg vom 29.5.2018 hat das Gericht dem klagenden Mieter erläutert, dass es die Verordnung zur Mietpreisbremse in Hamburg aus dem Jahr 2015 für unwirksam hält.