Spätestens seit dem 10.7.2018 genießen Hamburger Mieter*innen Schutz gegen überhöhte Neuvermietungspreise. Zu diesem Datum erließ der Hamburger Senat eine neue Mietpreisbremse in Hamburg, weil das Landgericht die zuvor erlassene Mietpreisbremse für unwirksam befand. Doch ob sie wirklich gilt, ist erst jetzt geklärt.
Der BGH hat zwei Eigenbedarfsklagen an die Vorinstanzen zurückgewiesen und die Messlatte an den Härteeinwand für die Mieter*innen erhöht. Härteeinwände des Mieters, die durch Atteste belegt seien, dürften laut BGH nicht bagatellisiert werden.
Die Hamburger Mietpreisbremse ist unwirksam - jedenfalls nach Auffassung des Landgerichts Hamburg. Heute am 14.6.2018 entschied die Zivilkammer 33, dass die Mietpreisbremse mangels veröffentlichter Begründung nicht wirksam zum 1.7.2015 in Kraft gesetzt wurde.