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BGH aktuell zur Renovierungspflicht

Von | Urteile

Mieter*innen, die eine unrenovierte Wohnung anmieten, können im laufenden Mietverhältnis die Renovierung von Vermieterseite verlangen, müssen aber in aller Regel die Hälfte dazu zahlen. Ein fauler Kompromiss für Mieter*innen. Denn Vermieter*innen werden oft teure Aufträge an Malerfirmen vergeben, so dass Mieter*innen es sich zweimal überlegen werden, ihre/n Vermieter*in zur Renovierung aufzufordern.

Wie zählt der Balkon?

Von | Mietrecht Urteile

Das jüngst durch die Presse gewanderte Bundesgerichtshofsurteil zur Ermittlung der Wohnfläche besagt: Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige gesetzliche Berechnungsregelung. Für Mietverträge, die nach dem 1.1.2004 abgeschlossen wurden, bedeutete dieses, dass der Balkon im Regelfall nur zu einem Viertel zählt, in davor geschlossenen Mietverträgen bis zur Hälfte.