Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück?
Die Bundesregierung hat den Kabinettsentwurf zur Änderung des Wohn- und Geschäftsraummietrechts gestern, am 29. April 2026, verabschiedet. MhM sieht diesen kritisch.
Die Bundesregierung hat den Kabinettsentwurf zur Änderung des Wohn- und Geschäftsraummietrechts gestern, am 29. April 2026, verabschiedet. MhM sieht diesen kritisch.
Eine typische Praxis bei Eigenbedarf auf angespannten Wohnungsmärkten: Vermieter versuchen die gesetzliche Kündigungssperrfrist zu umgehen.
Eine erhebliche Verschattung und Verdunkelung durch einen Neubau im Innenhof kann zur Mietminderung berechtigen. Das Landgericht Hamburg hat einem MhM-Mitglied die bereits beim Amtsgericht festgestellte Mietminderung bestätigt (Urteil vom 18.12.2025- Az. 334 S13/22).