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Heizkosten – Hilfe auch für Geringverdiener:innen

Von | Mietrecht

Nicht nur ALG II-Bezieher:innen und Grundsicherungsempfänger:innen haben einen Anspruch auf Begleichung von Nebenkostennachzahlungen. Auch Menschen, die mit ihrem geringen Einkommen nicht in der Lage sind, hohe Nachzahlungsforderungen zu begleichen, können Anspruch auf ein Einspringen der Sozialbehörde haben. Allerdings ist dann schnelles Handeln angesagt. Ein solcher Antrag muss im Monat der Fälligkeit einer hohen Nachforderung gestellt werden.