VIDEO: Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung

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Hohe Geldzahlung wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf.

"So nicht!", entschied das Amtsgericht Bergedorf und verurteilte eine Eigentümerin nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung. Die Vermieterin setzte eine 9-köpfige Familie vor die Tür, um deren Mietshaus abzuzureißen und auf dem Grundstück hochpreisigen Neubau zu errichten. Die Eigentümerin wurde nicht nur zu einer Geldstrafe in Höhe von 54.000 € verurteilt - sie musste auch den durch den Verkauf des Grundstücks erzielten Gewinn in Höhe von rund 330.000 € abgeben. Dieses spektakuläre Urteil sollte allen Eigentümern eine Warnung sein, die mit dem Gedanken spielen, ihre Mieter durch eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung loszuwerden.

Den ganzen Fall seht ihr im Video.

Urteil vom 29.5.2024, Az. 412 Ds 25/23 - Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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