Strom vom Balkon

von | Urteile

Energie wird immer teurer. Damit Mieter*innen ein Stückchen unabhängiger vom Stromkonzern werden, können am Balkon steckfertige Kleinst-Photovoltaik-Anlagen installiert werden.

Im Unterschied zu faltbaren Solarmodulen, die aus dem Campingbereich bekannt sind, wird das Balkonkraftwerk am Balkongeländer befestigt und erreicht je nach Lage und Modulleistung zwischen 200 und 500 kWh. Bei einem verbrauchssparenden Zweipersonenhaushalt liegt der selbst produzierte Stromanteil dann bei immerhin 20 bis 30 Prozent.
Bei einem Strompreis von rund 40 Cent pro Kilowattstunde rentiert sich ein Balkonkraftwerk nach ca. fünf Jahren, bei den im Moment bei Neuabschlüssen verlangten 50 bis 60 Cent entsprechend schneller. Allerdings ist es wichtig, den tagsüber erzeugten Strom auch komplett zu nutzen, also zum Beispiel die Waschmaschine mittags laufen zu lassen.

Die Installation der Balkonkraftwerke bedarf der Genehmigung der Vermieter*in, weil dabei eine bauliche Veränderung an der Wohnung notwendig ist.
In Stuttgart hat nun der Mieterverein ein mieterfreundliches Urteil erstritten, nach dem der Vermieter die Anbringung eines Balkonpaneels nicht versagen darf, wenn es fachgerecht und ohne Gefahren für die Umgebung angebracht, optisch nicht störend und leicht zurückbaubar ist. Das ist auch für Hamburgs Mieter*innen ein gutes Signal.

Die SAGA steht der Nutzung eines Balkonkraftwerks grundsätzlich positiv gegenüber. Andere Vermieter*innen wollen ihre Zusage nur geben, wenn das Modul nicht vor, sondern hinter dem Balkongerüst befestigt wird. Da scheint aber keine oder so gut wie keine Sonne!

MhM unterstützt seine Mitglieder bei der Argumentation gegenüber unwilligen Vermieter*innen und hofft, auch in Hamburg bald ein günstiges Urteil erwirken zu können - damit die Energiewende nicht nur auf dem Papier betrieben wird!

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