Sonder-Bauministerkonferenz
von Andree Lagemann | Aktuelles Politik
Vergesellschaftung unerwünscht - die Wohnungsfrage bleibt offen
Bezahlbares Wohnen stand auf der Tagesordnung der Sonder-Bauministerkonferenz – am Ende dominierte in Berlin jedoch vor allem eine Botschaft: Die Länder wollen Vergesellschaftungen großer Wohnungskonzerne verhindern.
Am 11. Juni trafen sich die für Bauen und Wohnen zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder. Eigentlich sollte es um die Frage gehen, wie die Europäische Union die Mitgliedstaaten künftig beim Schaffen von bezahlbarem Wohnraum unterstützen kann. Im Mittelpunkt standen der neue europäische Plan für erschwingliches Wohnen sowie Möglichkeiten, Planungs- und Bauprozesse zu beschleunigen. Doch die Debatte wurde von einem anderen Thema bestimmt: der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen.
Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen die Bundesregierung auffordern, Vergesellschaftungen großer Wohnungsbestände bundesrechtlich Grenzen zu setzen. Bereits die Diskussion über Vergesellschaftungen behindert angeblich die Investitionsbereitschaft und erschwert den Neubau.
Auf der anschließenden Pressekonferenz schlossen sich mehrere Ländervertreter dieser Linie an, so auch Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin: Karen Pein stimmte Markus Söder zu und erklärte, Vergesellschaftung werde die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht lösen. Stattdessen brauche es Investitionen, Kooperationen und einen stärkeren Wohnungsbau. Auch Berlins Bausenator Christian Gaebler verwies darauf, dass durch Vergesellschaftungen keine einzige neue Wohnung entstehe.
Isabel Feichtner, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Würzburg, verwies laut BR24 auf die Gewährleistung der Vergesellschaftungsmöglichkeit durch Artikel 15 des Grundgesetzes. Eine Umsetzung der Forderung Bayerns und Nordrhein-Westfalens, Vergesellschaftungen bundesweit zu verbieten, sei ihrer Auffassung nach verfassungswidrig.
Auch für MhM ist klar, dass Deutschland mehr Wohnungen braucht. Gleichzeitig erleben viele Mieterinnen und Mieter seit Jahren steigende Mieten, wachsende Belastungen bei Neuvermietungen und einen zunehmenden Druck auf angespannte Wohnungsmärkte. Vor diesem Hintergrund wird in Berlin seit Jahren über die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne diskutiert. Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum grundsätzlich ermöglicht. 2021 sprach sich eine Mehrheit der Berliner in einem Volksentscheid dafür aus, die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne prüfen zu lassen.
Befürworter sehen darin ein Instrument, um Wohnungen dauerhaft dem spekulativen Markt zu entziehen und die öffentliche Kontrolle über große Wohnungsbestände zu stärken. Kritiker verweisen dagegen auf rechtliche Unsicherheiten und die fehlende Wirkung auf den Neubau. Die Sorgen vieler Mieterinnen und Mieter über immer höhere Wohnkosten spielten auf der Konferenz kaum eine Rolle. Dabei steht die Akzeptanz des bestehenden Systems infrage. Es muss gelingen, ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Wo Neubau ausbleibt, Sozialwohnungen aus der Bindung fallen und Mieten schneller steigen als Einkommen, müssen auch weitreichendere wohnungspolitische Instrumente diskuiert werden. Das Signal gegen Vergesellschaftung durch die Bauminister beantwortet daher die zentrale Frage vieler Mieterinnen und Mieter, wie Wohnen in den Ballungsräumen wieder dauerhaft bezahlbar werden kann, nicht. Diesen Scheinaktionismus kann sich die Politik sparen, am Ende entscheidet nicht die Debatte über Eigentumsformen sondern die Realität auf dem Wohnungsmarkt.
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