Mietrechtsreform 2. Teil
von Sylvia Sonnemann | Politik
Schweigen im Bundeskanzleramt
Der für 2015 angekündigte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums liegt seit April 2016 vor. Und so gut wie nichts ist passiert. Der Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke, diese zweite Mietrechtsnovelle jetzt dem Parlament vorzulegen, wurde vom Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit den Stimmen der CDU/ CSU und SPD abgelehnt. Wird die Regelung überhaupt noch kommen?
Der Referentenentwurf soll nach Einführung der Mietpreisbremse den schon im Koalitionsvertrag von 2013 vorgesehenen zweiten Teil der Mietrechtsreform umsetzen. Modernisierungsmieterhöhungen sollen gedeckelt werden. Der Mietenspiegel soll nicht nur die neuen Mieten der letzten vier, sondern die der letzten acht Jahre ausweisen. Eine ordentliche Kündigung nach Zahlungsverzug soll mit einer vollständigen Zahlung beseitigt werden können, wie es bei der fristlosen Kündigung nach Zahlungsverzug schon nach derzeitigem Recht möglich ist. Und es soll die tatsächliche und nicht die behauptete Wohnfäche für Betriebskosten und Mieterhöhungen gelten. Allesamt Änderungen, die Mieter vor kräftigen Mieterhöhungen und vor Wohnungsverlust schützen können. Die Fälle von Nachverdichtung, insbesondere der Modernisierungsfall aus der Gorch-Fock-Straße [hier im Blog zu finden] zeigen die Dringlichkeit der versprochenen Reform. Das sieht nicht nur MhM so. Sogar Rolf Buch, Chef des größten deutschen Wohnungskonzerns Deutsche Annigton, äußerte gegenüber der WELT, dass die Politik gegen Luxussanierungen eingreifen muss (DIE WELT online, 13.6.2016). Diese seien der Königsweg, um das Mietrecht zu umgehen und Mieter zu vertreiben. Das Schweigen der Regierungsfraktionen seit Vorlage des Referentenentwurfs ist besorgniserregend. Die Reform sollte ursprünglich schon im Herbst 2015 verabschiedet werden. Obwohl die SPD nach ihrer Klausurtagung Anfang September 2016 in ihrem wohnungspolitischen Positionspapier betonte, die Reform sei nötig, sind keine erkennbaren Schritte mehr erfolgt. Das lässt nichts Gutes ahnen, sondern vielmehr befürchten, dass sich die Rechtslage für die Mieter in Deutschland bis zu der Bundestagswahl 2017 nicht mehr verbessern wird.
erschienen in: Mietraum² 2.2016
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