Mieterhöhungen in der Corona-Krise

von | Mietrecht Politik

Mieterhöhungen sind zur Zeit moralisch fragwürdig, aber erlaubt.

In diesen Tagen häufen sich die Anfragen bei MhM zu Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das sind die Mieterhöhungen, die mit dem Mietenspiegel begründet werden. In der Regel kommen diese Mieterhöhungen ohne Anlass, also ohne dass der Vermieter etwas in der Wohnung, am Gebäude oder im Wohnumfeld verbessert hat. Begründet werden die Mieterhöhungen allein mit dem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei greifen Vermieter*innen auf den Hamburger Mietenspiegel zurück, der aus den Mieten zusammengestellt ist, die sich in den letzten vier Jahren erhöht haben.

Leider sind auch in Zeiten der Corona-Pandemie, wo fast alle Bürger*innen Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, solche Mieterhöhungen zulässig.

Allerdings hat die Senatorin für Stadtentwicklung im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen gemeinsam mit den Immobilienverbänden VNW, IVD-Nord und dem Grundeigentümerverband an die Hamburger Vermieter*innen appelliert, auf das Aussprechen von Mieterhöhungen in der aktuellen Krise zu verzichten. Die SAGA hat bereits bekundet, dass sie ab dem 18.3. keine Mieterhöhungsverlangen an ihre Mieter*innen verschickt. MhM beobachtet, dass auch einige andere Hamburger Wohnungsunternehmen aktuelle Mieterhöhungen um 6 Monate nach hinten verschieben. Mögen diesem Beispiel noch viele andere Hamburger Vermieter*innen folgen!

Mieter*innen, die dennoch jetzt eine Mieterhöhung erhalten, müssen sich damit auseinandersetzen und beraten lassen. Nicht immer kann die volle Zustimmung verlangt werden.

Die mit Blick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Ballungszentren wie Hamburg schon vor der Pandemie verlangten Reformen, werden jetzt noch dringlicher: Die Erhöhungsmöglichkeit von bis zu 15 % in drei Jahren muss deutlich, maximal auf einen Inflationsausgleich abgesenkt werden. Mehr Mieten als nur die der letzten vier oder wie jetzt beschlossen sechs Jahre müssen in den Mietenspiegel einbezogen werden. Ein Mietendeckel oder zumindest ein Einfrieren der Mieten für sechs Jahre darf nicht länger ein Tabuthema in der Hamburger Wohnungspolitik sein.

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