Mietanstieg richtig bremsen
von Sabine Weis | Politik
Kommentar von MhM-Juristin Sabine Weis
Der Hamburger Senat setzt in seiner Wohnungspolitik hauptsächlich auf Wohnungsneubau und auf das dafür geschaffene Bündnis für das Wohnen. Dabei wird eine wichtige Möglichkeit außer Acht gelassen: Durch Änderungen der Bundesgesetze, den Anstieg der Mieten zu begrenzen. Das war nicht immer so. Noch 2013 startete Hamburg eine Initiative zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes, damit Mietpreisüberhöhungen bekämpft werden. Umgesetzt können wurde die Initiative auf Bundesebene nicht. Von einer Unterstützung der Mietrechtsreform zweiter Teil (siehe Artikel oben) durch den Hamburg Senat ist nichts zu hören. Dabei sind doch gerade die geplanten Regelungen für einen Stadtstaat wie Hamburg mit seiner angespannten Wohnungssituation so wichtig. Der andere große Stadtstaat macht es vor. Im Juni 2016 hat das Land Berlin einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, durch den der Mietanstieg in bestehenden Mietverhältnissen wirksam begrenzt werden soll, u.a. durch eine Reduzierung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierung und eine Änderung der durch den Mietenspiegel erfassten Vergleichsmieten. Aber auch die sog. Mietpreisbremse sollte verändert werden, damit sie bei Neuvermietungen besser greift. Diese Gesetzesinitiative wurde vom Berliner Senat passend zur kurz danach stattfndenden Landtagswahl gestartet. In Hamburg wird voraussichtlich erst wieder im Frühjahr 2020 gewählt. Der Hamburger Senat sollte das Langzeitgedächtnis der Wähler und Wählerinnen nicht unterschätzen. Ob eine Wohnungspolitik mieterfreundlich ist, zeigt sich im Handeln und Nicht-Handeln bereits während der gesamten fünfjährigen Legislaturperiode.
erschienen in: Mietraum² 2.2016
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