Mehr Wohngeld für mehr Menschen

von | Aktuelles Mietrecht

Die Einkommensgrenzen für Wohngeldberechtigte sind zum Januar 2020 erhöht worden. Auch die Mietstufen wurden erhöht, so dass höhere Wohngeldzahlungen möglich sind. Mehr Hamburger*innen können also von der Wohngeldreform profitieren.

Hamburg fällt zwar trotz hoher Mieten nicht in die neu geschaffene Mietstufe 7, aber die für Hamburg gültige Mietstufe 6 wurde angehoben auf 575 € für 1-Personen-Haushalte. Die Bruttoeinkommensgrenzen zum Beispiel für Alleinstehende wurden um 110 € auf 1120 € im Monat angehoben.

Neu ist schließlich eine Anpassung der Wohngeldparameter alle zwei Jahre. Für Menschen, deren Antrag abgelehnt wurde, weil ihr Einkommen knapp über dem Grenzwert lag, lohnt es sich also, alle zwei Jahre eine neue Probeberechnung durchführen zu lassen.

Übrigens: Wenn Sie aktuell Wohngeld beziehen, wird die Wohngeldstelle Ihren Bezugssatz in der Regel unaufgefordert zum 1. Januar 2020 neu berechnen. Sollten Sie bisher keinen Änderungsbescheid von der Wohngeldstelle erhalten haben, haken Sie bitte nach.

Kommt Wohngeld in Frage?

Wohngeld ist keine Sozialleistung, sondern ein staatlicher Zuschuss zur Miete, wenn das Einkommen zwar knapp die allgemeinen Lebenshaltungskosten deckt, aber nicht mehr mit den kräftig gestiegenen Mieten mithält. Ob Sie laut Wohngeldgesetz zu diesem Personenkreis gehören, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine erste Einschätzung ermöglichen Ihnen die Wohngeldrechner im Internet: www.wohngeld.org oder www.smart-rechner.de . Diese Rechner geben aber immer nur Näherungswerte an. Wenn sie Genaueres wissen möchten, ohne gleich einen umfangreichen Wohngeldantrag zu stellen, haben sie auch die Möglichkeit, sich bei der Wohngeldstelle eine schnelle und unverbindliche Probeberechnung ausstellen zu lassen.

MhM-Mitglieder können sich an wohngeld@mhmhamburg oder Tel. 040 431 3940 wenden und erhalten Unterstützung von der MhM-Wohngeldspezialistin Rachel Kopp.

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