Keine Profite mit Boden & Miete: Ausnahmen vom Verkaufsverbot beschlossen
von MhM Hamburg | Politik Pressemitteilungen
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 10. April 2024 Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Verkaufsverbot für städtische Wohngrundstücke beschlossen. Dies war grundsätzlich von den Volksinitiativen „Keine Profite mit Boden & Miete!“ in deren Kompromiss mit dem Senat so vereinbart worden. Allerdings weichen die Änderungen der Landeshaushaltsordnung zum Teil von der Vereinbarung ab, eine Klarstellung erfolgte nur in einem gesonderten Beschluss. Es ist weiter nötig, am Ball zu bleiben, zu intervenieren und auch die Umsetzung kritisch zu begleiten.
Rechtsanwalt Marc Meyer von MhM:
„Wir werden dem Senat und allen Nachfolgeregierungen ganz genau auf die Finger sehen, dass und wie eine Umsetzung der Vereinbarungen mit den Volksinitiativen tatsächlich erfolgt. Dies gilt auch für das zweite Ergebnis der Volksinitiativen, der Schaffung von jährlich 1.000 ewig gebundenen preiswerten Wohnungen im 1. Förderweg ab 2024. Die mit unseren Volksinitiativen getroffenen Vereinbarungen sind letztlich unverzichtbar für die Schaffung von ausreichend preiswertem Wohnraum und eine soziale Stadtentwicklung.“
Die gesamte Presserklärung der Volksinitiativen finden Sie im Anhang.
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