Halbherzige Mietrechtsnachbesserungen

von | Politik

Gerade noch verlangen wir nachhaltige Gesetze zu Mietsenkungen, da beschließt die Koalition Verbesserungen in drei homöopathischen Dosen: 1. Die Mietpreisbremse soll weitere fünf Jahre gültig bleiben. 2. die Bremse soll 30 Monate zurückwirken. 3. Mietenspiegel sollen Mieten der letzten sechs (statt bisher vier) Jahre einbeziehen. Verbesserungen für Mieter*innen, die aber angesichts der Wohnungsmarktsituation in den Ballungszentren halbherzig anmuten.

Die Mietpreisbremse wird seit ihrer Einführung vor vier Jahren zum zweiten Mal nachgebessert. Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist schon deshalb nötig, weil sie in einigen Bundesländern lange Zeit gar nicht galt. Auch in Hamburg hatte das Landgericht die vom Hamburger Senat erlassene Mietpreisbremse für unwirksam erachtet, so dass man erst seit einem Jahr sicher von einer Hamburger Mietpreisbremse sprechen kann. Die Rüge soll jetzt offenbar rückwirkend bis zu 30 Monate die Senkung der Miete zur Folge haben und nicht – wie zu Recht kritisiert – erst ab dem Zeitpunkt der Rüge. Das ist eine gute Verbesserung. Die löchrige Grundregelung soll aber offenbar nicht reformiert werden. Es bleibt bei den vielen Ausnahmen, so dass auch weiterhin wenige Mieter*innen erfolgreich mit der Bremse die Miete senken werden.

Für Bestandsmieter*innen ist die Einbeziehung auch älterer Mieten in den Mietenspiegel ein gutes Signal. Der Zeitraum von nur sechs Jahren greift aber viel zu kurz. Alle Bestandsmieten sollten die ortsübliche Vergleichsmiete abbilden und nicht nur die der letzten sechs Jahre. Noch bedauerlicher ist, dass die Neuregelung für den kommenden Hamburger Mietenspiegel 2019 – der Ende des Jahres erscheinen wird - noch nicht gelten wird.

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