Grundsteuer ist nichts für Mieter

von | Politik

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil verlangt eine neue transparente Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Befürchtet wird eine Verzehnfachung der Grundsteuer für einige Grundstückslagen in Hamburg. Das wäre fatal für Hamburgs Mieterinnen und Mieter. Denn diese Kostenposition wird vom Eigentümer über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter durchgereicht.

Dieser Mechanismus ist jedoch weder in Stein gemeißelt noch einleuchtend. Warum Mieter die Grundsteuer des Vermieters über ihre Nebenkostenabrechnung zahlen müssen, ist für viele Mieter auch schon bisher unverständlich, da es sich um reine Vermögenssteuer handelt. Wird diese – wie nun befürchtet – an den aktuellen Wert einer Immobilie gekoppelt, dann zahlt der Mieter Steuern auf den Wertzuwachs des Eigentümers zusätzlich zu regelmäßigen Mieterhöhungen. Mieter werden also doppelt belastet. Deshalb muss diese Kostenpostion aus dem Betriebskostenkatalog verschwinden. Doch auch dann wird es nicht ausbleiben, dass Eigentümer eine höhere Kostenbelastung durch die Grundsteuer über erhöhte Mieten wieder reinholen. Es macht deshalb Sinn, die Steuer an eine Bemessungsgrundlage zu koppeln, die nicht spekulativen Immobilienpreisen unterliegt. Doch wie gesagt: Gerechter dürfte es nur zugehen, wenn Mieter*innen nicht die Steuern auf das Vermögen ihrer Vermieter zahlen.

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