Finster im Wohnzimmer?
von Andree Lagemann | Urteile
Mietminderung bei Verschattung durch Neubau
Eine erhebliche Verschattung und Verdunkelung durch einen Neubau im Innenhof kann zur Mietminderung berechtigen. Das Landgericht Hamburg hat einem MhM-Mitglied die bereits beim Amtsgericht festgestellte Mietminderung bestätigt (Urteil vom 18.12.2025- Az. 334 S13/22).
Die Wohnung in Eimsbüttel weise seit Februar 2021 einen Mangel auf, da die Versorgung des Wohnzimmers und der Loggia mit natürlichem Sonnenlicht bei Anmietung prägend für den Nutzwert war und durch den Anbau deutlich wahrnehmbar zurückging. Ein im Berufungsverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten bestätigte die drastische Abnahme der Besonnungsdauer im Winterhalbjahr um 99,5 % und im Sommerhalbjahr um 47,8 % sowie einen spürbaren Helligkeitsverlust der Räume. Das Gericht wies das Argument der Vermieterin zurück, dass die Wohnung bereits vor dem Neubau nur gering belichtet war und die Änderung daher hinzunehmen sei. Das Gericht war sogar der Auffassung, dass sich eine weitere Reduktion der Belichtung bei bereits ungünstigen Lichtverhältnissen besonders drastisch auswirke. Nun kann das MhM-Mitglied die monatliche Bruttomiete mit gerichtlichem Segen um 5 % kürzen.
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