Fernwärmepreise des Anbieters E.ON rechtswidrig?

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In der Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Hamburg fiel auch MhM-Jurist Kolja Rosemann der exorbitante Preisanstieg beim Fernwärmeanbieter E.ON auf. So hat sich der Arbeitspreis des Fernwärmeanbieters E.ON bei Mieter:innen in Lohbrügge im Vergleich im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2020 mehr als vervierfacht. Ob dieser deutliche Preisanstieg, den die Verbraucherzentrale Bundesverband auch in anderen Regionen in Fernwärmeverträgen des Anbieters E.ON festgestellthaben will, wirklich rechtens ist, prüft der Verband derzeit. Dort ist man auf Informationen und Unterlagen angewiesen. MhM unterstützt diese Überprüfung und bittet Mieter:innen, die beim Anbieter E.ON direkt Fernwärme beziehen, ihren Fall auf der Website www.musterfeststellungsklagen.de/eon-fernwaerme zu schildern.

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