Die Fensterfalle:

von | Mietrecht

Mieter müssen nicht renovieren, wenn sie zuschnappt. Denn eine bestimmte Formulierung in älteren Hamburger Formularmietverträgen macht die darin vorgesehene Renovierungspflicht der Mieter:innen unwirksam.

Laut Gesetz trifft die Pflicht zur regelmäßigen Renovierung der Wohnung den Vermieter. Viele Mietverträge weichen jedoch von dieser Regelung ab und übertragen die Renovierungspflicht auf den Mieter. Dabei sollten Vermieter jedoch vorsichtig sein, denn die Gerichte prüfen solche Klauseln genau und urteilen häufig zugunsten der Mieter:innen.
Die Fensterfalle ist eine solche unwirksame Klausel. Gemeint ist eine bestimmte Formulierung im Mietvertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen. Häufig findet sich folgender Satz: "Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung."

Der entscheidende Punkt ist hier die Formulierung bezüglich der Fenster. Da nach "Fenster" kein "von innen" steht, könnte man als Mieter annehmen, dass man die Fenster auch von außen streichen muss. Und das wäre zu viel, weil Mieter:innen nie Renovierungsarbeiten außen durchführen müssen. Diese unklare Formulierung hat weitreichende Konsequenzen: Die gesamte Renovierungsverpflichtung wird als unwirksam betrachtet und die gesetzliche Regelung tritt wieder in Kraft, d. h. der Vermieter ist für Renovierungen verantwortlich.
Mehrere Gerichte haben bereits in diesem Sinne entschieden, darunter das Hamburger Landgericht, das Berliner Landgericht und verschiedene Amtsgerichte in Hamburg.

Wenn Sie in Ihrem Mietvertrag eine ähnliche Klausel finden, kann dies bedeuten, dass Sie beim Auszug nicht renovieren müssen. Bitte lassen Sie Ihren Fall jedoch immer individuell prüfen. Als Mitglied von Mieter helfen Mietern haben Sie den Vorteil, sich an unsere Expert:innen wenden zu können.
Die "Fensterfalle" ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig es ist, Ihren Mietvertrag genau zu lesen und im Zweifelsfall prüfen zu lassen. Was auf den ersten Blick wie eine kleine Ungenauigkeit erscheint, kann große Auswirkungen auf Ihre Rechte und Pflichten als Mieter haben. Denn Wissen ist der beste Schutz für Ihre Rechte als Mieter.

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