Reparaturmaßnahmen müssen Mieter*innen in ihrer Wohnung zur Zeit nur dulden, wenn diese dringend notwendig sind. Das gilt zum Beispiel bei einem größeren Wasserschaden oder akutem Rattenbefall. Alle Maßnahmen, die ohne oder unerhebliche Verschlimmerungen des Mangels aufschiebbar sind , können Mieter *innen unter Hinweis auf Corona ablehnen.
Ein Umzug durch eine professionelles Umzugsunternehmen ist auf jeden Fall zulässig. Solange nur eine Kontaktsperre durch die Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg (22.3.2020) verhängt ist, ist auch ein privat organisierter Umzug mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen möglich.
Mieterhöhungen sind zur Zeit moralisch fragwürdig, aber erlaubt.
In diesen Tagen häufen sich die Anfragen bei MhM zu Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das sind die Mieterhöhungen, die mit dem Mietenspiegel begründet werden. Leider sind auch in Zeiten der Corona-Pandemie, wo fast alle Bürger*innen Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, solche Mieterhöhungen zulässig.