Mietrechtstipp: Die Miete für Rauchwarnmelder ...
... fällt nicht unter die Betriebskosten und ist damit nicht von den Mieter:innen zu zahlen. Das entschied letztinstanzlich der Bundesgerichtshof am 11. Mai 2022 (Az. VIII ZR 379/20).
... fällt nicht unter die Betriebskosten und ist damit nicht von den Mieter:innen zu zahlen. Das entschied letztinstanzlich der Bundesgerichtshof am 11. Mai 2022 (Az. VIII ZR 379/20).
Die Mieterhöhungswelle reißt nicht ab. Nach den massiven Mietsteigerungen durch den Hamburger Mietenspiegel 2021 werden nun auch noch die Indexmieten drastisch erhöht. Während sich die jährlichen Steigerungen bisher im Bereich von 1-2 % bewegten, hat sich dieser Wert durch die Inflation im März 2022 gegenüber März 2021 auf 7,3 % erhöht. Es drohen massenhaft Mieterhöhungen.
Anlässlich des Kriegs gegen die Ukraine gibt es Nachfragen zur Aufnahme von Geflüchteten in die Mietwohnung. Nach Angaben der UN sind bereits eine halbe Millionen Menschen auf der Flucht (Stand 28.2.2022). Was müssen Mieter:innen beachten, wenn sie helfen wollen?