Die Verjährungfrist für Auskunftsansprüche bei der Mietpreisbremse beginnt erst mit dem erstmaligen Auskunftsverlangen der Mietenden. Für alle Mieterinnen und Mieter in Hamburg, die seit dem 10.7.2018 eine Wohnung angemietet haben, hat der Bundesgerichtshof diese erfreuliche Entscheidung getroffen.
Wer zahlt, soll bleiben können. Das verlangen Mietervereine, Wohlfahrtsverbände und Jurist*inennvereinigungen von Justizminister Buschmann in einem gemeinsamen Offenen Brief. Derzeit sind viele Menschen an ihren finanziellen Belastungsgrenzen. Wer seine Miete nicht mehr zahlen kann, dem droht der Wohnungsverlust.
Nicht nur ALG II-Bezieher:innen und Grundsicherungsempfänger:innen haben einen Anspruch auf Begleichung von Nebenkostennachzahlungen. Auch Menschen, die mit ihrem geringen Einkommen nicht in der Lage sind, hohe Nachzahlungsforderungen zu begleichen, können Anspruch auf ein Einspringen der Sozialbehörde haben. Allerdings ist dann schnelles Handeln angesagt. Ein solcher Antrag muss im Monat der Fälligkeit einer hohen Nachforderung gestellt werden.