Wer muss renovieren?

Renovierungssprechstunde

Die MhM-Zentrale bietet mittwochs eine Renovierungssprechstunde an.

Neben telefonischen Besprechungen können Sie sich auch persönlich beraten lassen.

Eine Anmeldung ist erforderlich unter: 040 431 394-0

Bitte beachten: Jahreszeitbedingt pausiert die Renovierungssprechstunde bis Februar 2024.

Bitte nutzen Sie für Ihre Spezialfragen auch weiterhin das Rechtstelefon oder die Online-Beratung.

Müssen Mieter*innen überhaupt noch renovieren?

Die Frage der Renovierung muss anhand Ihres Mietvertrages und der Umstände bei der Anmietung geklärt werden. Die Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs hat einige Formularklauseln für unwirksam erklärt und befindet sich ständig im Fluss. Bringen Sie also Ihren Mietvertrag und - soweit vorhanden - das Übergabeprotokoll bei Einzug mit in die Sprechstunde.

Auch im laufenden Mietverhältnis fordern Vermieter*innen zur Renovierung auf. In der Renovierungssprechstunde können Sie klären, ob Sie dem nachkommen müssen, oder ob Sie den Spieß sogar umdrehen können.

MhM-Zentrale

Mittwoch 15:00 - 16:00 Uhr

Einen ersten rechtlichen Überblick finden Sie hier:

Mietrechtsinfo 20 - Schönheitsreparaturen