Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Tel. 040 - 43 13 94-0
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MHM – Forderungskatalog
bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, 7.11.2006

Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten sind grundsätzlich begrüßenswerte und sinnvolle Maßnahmen, an denen auch die Mieter und Mieterinnen interessiert sind. In der Praxis zeigt sich leider, dass Hamburger Vermieter kaum Anstrengungen unternehmen, um die geplanten Maßnahmen für die Mieter transparent, verträglich und bezahlbar zu gestalten. Mieter helfen Mietern hat einen Katalog von Forderungen aufgestellt, deren Einhaltung für jeden Vermieter Grundlage einer Sanierung sein sollte:

• Rechtzeitige Ankündigung
Die gesetzliche Ankündigungsfrist bei Modernisierungen beträgt drei Monate. Um den Mietern eine persönliche Planung zu ermöglichen, ist eine größere Maßnahme mindestens sechs Monate vorher mitzuteilen, auch wenn es „nur“ um Reparaturmaßnahmen geht.

• Detaillierte Ablaufplanung
Eine genaue Schilderung der einzelnen Arbeiten und ein detaillierter Ablaufplan ist jedem Mieter schriftlich zur Verfügung zu stellen.

• Mieterbeteiligung
Mieter müssen bereits bei der Planung einer Modernisierungsmaßnahme einbezogen werden. Eine Aufwertung der Immobilie darf nicht gegen den erklärten Willen der Bewohner durchgeführt werden.

• Koordination der einzelnen Gewerke
Die Arbeiten der einzelnen Handwerksbetriebe werden so koordiniert, dass die Sanierung einer Wohnung in kürzest möglicher Zeit ohne Leerlauf erfolgen kann.

• Transparenz und Information
Die Mieter werden zu jedem Zeitpunkt über den Fortgang der Arbeit und mögliche Änderungen informiert werden und Ansprechpartner haben, die bei Rückfragen und/oder Konflikten sofort eine Klärung herbeiführen können.

• Schonende Sanierung
Sanierungsarbeiten sind mit erheblichen Belastungen für die Mieter verbunden. Diese Belastung so gering wie möglich zu halten soll als oberster Grundsatz bei der Durchführung der Arbeiten gelten. Der Mieter ist Vertragspartner und Kunde und sollte auch als solcher behandelt werden. Beauftragte Handwerksunternehmen sollten in diesem Sinne ausgewählt und instruiert werden, sich mit den Mietern abzusprechen und Wohnungen und Einrichtungsgegenstände sorgsam zu behandeln. Auf die besonderen Belange z.B. älterer kranker Mieter oder Familien ist Rücksicht zu nehmen. Ersatzwohnungen müssen bei Arbeiten mit größerem Umfang zur Verfügung gestellt werden.

• Angemessene Mietminderung
Eine angemessene Mietminderung sollte allen Mietern ungefragt und ohne langwierige Diskussionen gewährt werden. Aufwendungen der Mieter z.B. für Umzug, Einlagerung von Mobiliar und Reinigung sind unverzüglich und unbürokratisch zu erstatten.

• Erhalt von Mieterinvestitionen
Viele Mieter investieren in ihre Wohnungen, bauen Bäder, Heizungen und Küchen ein. Dieses Engagement ist zu respektieren. Wenn ein Mieter seine Investition erhalten will, steht das Vermieterinteresse nach einheitlicher Gestaltung der Wohnungen zurück.

• Sozialverträgliche Mieterhöhung
Mieterhöhungen durch Modernisierungen sollten immer in einem so geringen Umfang erfolgen, dass die Mieten für die bestehende Mieterschaft bezahlbar bleiben. Eine Modernisierung führt in erster Linie zu einer Aufwertung der Immobilie und darf nicht auf dem Rücken der Mieter ausgeführt werden. Auf keinen Fall darf die bestehende Mieterschaft verdrängt werden.



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