Neue Richtwerte bei Wohnkosten

von | Mietrecht Politik

Etwas mehr, aber nicht genug

Seit dem 20. März 2024 gelten für Bezieher:innen von Sozialleistungen neue Richtwerte für Unterkunftskosten. Die Werte wurden in der aktuellen Fachanweisung in etwa an die Höhe der durchschnittlichen Steigerung des neuen Mietenspiegels vom Dezember 2023 (5,8 %) angepasst. Das reicht jedoch oft nicht aus.

Die Angemessenheitswerte werden seit über 10 Jahren von der Hamburger Sozialbehörde fortgeschrieben. Diese Werte waren aber von Anbeginn zu niedrig und die Marktmieten sind demgegenüber nahezu explodiert. Die Anpassung ist daher für viele Leistungsempfänger:innen nicht ausreichend. Sie müssen weiterhin aus dem kläglichen Bürgergeld dazuzahlen oder den Wohnungsverlust fürchten. Wohnen mit Bürgergeld in Hamburg – ein zunehmend schwierigeres Unterfangen.

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