Ärger mit der GEZ?
Rufen Sie die Verbraucherzentrale an
20.000 Forderungen lässt die GEZ in Ham-burg pro Jahr eintreiben. Viele Menschen wissen immer noch nicht, dass sie Rundfunkgebühren zahlen müssen. Gerät die Radiohörerin oder der Fernsehende erst mal in die Mühlen der GEZ, dann stellt sich der Umgang oft als verbraucherunfreundlich heraus. Das sollte sich ändern. Deswegen ist der NDR seit 1½ Jahren eine Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hamburg eingegangen. Beschwerdemanagement und Beratung über Gebührenstrukturen wurden an die unabhängige Institution VZ ausgelagert. MhM sprach mit Anneke Voß von der VZ über ihre Beratungserfahrung in Sachen GEZ.
Die Gebührenstruktur der GEZ ist verwirrend. Wo kann ich mich als Verbraucherin schlau machen?
Vorauszuschicken ist: Es gibt in Deutschland eine Rundfunkgebührenpflicht für Radio und Fernsehen nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Gebühren sind auf der Website der GEZ zu finden. Sie erfahren sie auch bei uns. Besonders bei Unklarheiten und Mahnungen berate ich zu den angegebenen Sprechzeiten telefonisch und persönlich. Man kann mir auch gern eine Mail oder einen Brief schicken. Die Grundgebühr für Fernseher und Radio beträgt monatlich 17,98 €, die für Radio und neuartige Rundfunkgeräte beläuft sich auf 5,76 €.
Was sind neuartige Rundfunkgeräte?
Das sind erstmal Computer, die ins Internet können, und außerdem Handys und MP3Player, wenn sie Internet und/oder Radio empfangen können. Diese Geräte sind alle anmeldepflichtig, unter Umständen auch extra gebührenpflichtig.
Muss ich Gebühren zahlen, wenn ich als Privatperson einen Computer mit Internetanschluss benutze?
Das müssen Sie nur, wenn der Computer durch eine TV-Karte fernsehtauglich gemacht wurde. Sollten Sie weder Fernseher noch Radio besitzen, aber einen Computer, dann müssen Sie Ihren Computer anmelden und eine Radiogebühr entrichten. Das wissen viele Menschen nicht.
Gibt es Sonderregelungen z.B. für Wohngemeinschaften?
Es gibt eine Vielzahl davon: für gewerbliche Nutzer, für nicht eheliche Lebensgemeinschaften, für Kinder in Ausbildung. Bei einer WG muss jede Bewohnerin ihr Gerät selbst anmelden. Der Fernseher im Gemeinschaftsraum muss dagegen nur einmal angemeldet werden. Und das berrühmte Autoradio müsste bei privater Nutzung zwar extra angemeldet werden, aber nicht extra bezahlt werden. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind neuerdings den Ehen gleichgestellt, d.h., dass bei beiden Partnerinnen das Autoradio in der privat gezahlten Rundfunkgebühr inbegriffen ist.
Menschen, die ALG II bekommen, können sich von der Gebührenpflicht befreien lassen. Wie geht das?
Es gibt 42 Millionen Teilnehmerkonten, also Personen, die ihre Geräte angemeldet haben. 2,9 Millionen Teilnehmer sind befreit. Die Befreiung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag hin. Neben ALG II-Empfängern können sich auch Auszubildende, Behinderte, Pflegebedürftige und Studenten, die BaFöG bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Unter anderem auf meine Empfehlung hin wird seit kurzem mit jedem ALG-II-Leistungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ versandt, die ALG II-Empfänger dann problemlos mit dem Befreiungsantrag zusammen einreichen können, um sich von der Rundfunkgebühr zu befreien. Bisher war das ein eher schwieriges Unterfangen. Die GEZ bestand auf der Einreichung von Leistungsbescheiden im Original. Ein Problem, da auf diesem Weg zur GEZ ziemlich viele Briefe verschwinden.
Haben Sie weitere Verbesserungsvorschläge?
Ja. GEZ-Briefe und Informationen müssen verständlicher werden. Informationsblätter zur Gebührenpflicht und zur Befreiung liegen jetzt auf Anraten der Verbraucherzentrale inzwischen auch in Fremdsprachen wie z.B. Russisch und Türkisch vor. Auch sollte eine rückwirkende Befreiung für ALG II Empfänger ermöglicht werden, um soziale Härten zu vermeiden.
Für das Interview bedankt sich
Karin Aßmus
www.gez.de
Rundfunkgebührenberatung in der Verbraucherzentrale Hamburg
Kirchenallee 22 im Hamburger Stadtteil St.Georg
Mo – Do 10.00 –11.00 Uhr unter Telefon 24 832 – 270
Mo 14.00 – 18.00 Uhr persönlich ohne Anmeldung
Emailanfragen an: rundfunkgebuehren@vzhh.de
Briefe an: Rundfunkgebührenberatung, Verbraucherzentrale Hamburg,
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg










