Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Tel. 040 - 43 13 94-0
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Ein-, Ab-, Ausgezogen!
Vermieter nutzen Wohnungsnot junger Leute schamlos aus
, 2.7.2009

Die Folgen des engen Wohnungsmarktes mit der niedrigsten Leerstandsquoten seit Jahren: Es wird immer schwieriger mit einem geringen Einkommen eine angemessene Wohnung zu finden. Die Folge: erfindungsreiche Vermieter nutzen die Wohnungsmarktsituation aus und degradieren Studierende zu Mietern zweiter Klasse. „Junge Leute und insbesondere Studierende sind die Leidtragenden, denn sie haben wenig Geld und können mit ihren geringen Chancen auf dem Wohnungsmarkt nicht wählerisch sein. Vermieter, die das ausnutzen, haben ein leichtes Spiel, denn junge Leute sind flexibel und haben keinen Bock auf Stress“, so die Einschätzung von MhM-Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann.

MhM deckt besonders eklatante Missstände auf und bietet jungen Leuten Mietrechtspower, damit sie sich wehren können! Wir berichten auf der PK über die besondere Rolle von Studierenden auf dem Hamburger Wohnungsmarkt. Sie erhalten vor Ort eine Pressmappe; Betroffene folgender Fallkonstellationen werden anwesend sein:

  • „Hotel Mama“ ganz anders: Vermieter macht Eltern zu gewerblichen Zwischenvermietern - Kündigungsschutz, Mietenspiegel, Mängelbeseitigung ade!
  • Wer meckert fliegt raus: Virtueller Hauptmieter vermietet an Studis unter. Für leerstehende Zimmer haften die Untermieter. Wer sich beklagt, fliegt raus!
  • Vermietung von Substandardwohnungen zu Luxusmieten.
  • Deklarierung von Wohnungen zum Studentenwohnheim, damit es schnellermit Kündigung und Abriss klappt!
  • In Wilhelmsburg und auf der Veddel dienen Studierende der Aufwertung und tappen nicht selten in Förderfallen!

    MhM bietet Mietrechtspower für Studis und Azubis!
  •  U-23-Tarif für junge Leute
  •  UNI- Beratungsstelle immer Dienstags 15-16 Uhr
  •  STUDI-HOTLINE (u.a. Hotline für Missstände) unter  tel. 43 13 94  88
  •  Mediation bei WG-Stress

Virtueller Hauptmieter mit Eigenbedarf!
Die Geschichte: In der Max-Brauer-Allee 213 finden im Jahr 2007 drei Student/innen endlich eine Wohnung. Doch die Hausverwaltung GARANT Private Vermögensverwaltung, deren Inhaber Hartmut Kohnke ist, legt den drei Studierenden einzelne, befristete Untermietverträge (bis Ende 2008) vor. Als Hauptmieter wird Walter Klein genannt. Laut Untermietvertrag ist dieser der Hauptmieter, der direkt vom Vermieter Hartmut Kohnke gemietet hat. Den Namen hören die Drei zum ersten Mal, zu Gesicht bekommen sie ihn nicht, er wohne in Russland und wolle in einem Jahr wieder einziehen. Die Miete und die Kaution sollen direkt an Hartmut Kohnke gezahlt werden. Vier Monate nach Einzug zeigen sich Schimmelflecken im Bad und einem Zimmer. Auf die Mängelanzeige folgt postwendend die Kündigung durch den angeblichen Hauptmieter. Die Kündigung kann von MhM abgewehrt werden. Als das Ende der Befristung naht, steht im Dezember der angebliche Hauptmieter nebst schwangerer Frau vor der Tür und besteht auf seinem Eigenbedarf. Er weigert sich jedoch sich auszuweisen.
Die Folgen: Mängel werden nicht beseitigt, die Scharade wird den Mietern zu viel. Sie ziehen entnervt bis Ende 2008 und Anfang 2009 aus. Schon im März werden die WG-Zimmer wieder im Internet zur Anmietung angepriesen. Die Studierenden treffen bei der Besichtigung auf die verdatterte Hausverwalterin und erhalten keine Antwort, weshalb Herr Klein denn nicht eingezogen sei.
Rechtliche Maßnahmen: Kaution und Schadenersatz werden von MhM für die drei Studierenden eingefordert. Rechtlich ist das ganze als gewerbliche Zwischenvermietung durch Herrn Klein oder aber als Umgehungsgeschäft zu werten. So oder so liegt ein vorgetäuschter Eigenbedarf vor, der Schadensersatzansprüche auslösen dürfte.

Plötzlich Student! Rausschmiss in St. Georg 
Die Geschichte: Das Gebäude Knorrestraße 9 wird in der Tat von einigen Studenten bewohnt. Aber dort wohnen auch Menschen, die längst ihr Studium beendet haben wie z.B. ein Musiker und ein Physiker oder auch Menschen, die nie studiert haben. Bei Anmietung war eine Immatrikulationsbescheinigung deshalb keineswegs Voraussetzung für den Mietvertrag. Dass es sich bei dem Gebäude um den Merckststift handelt, kann man nur der Inschrift auf der Fassade entnehmen, nicht aber den Mietverträgen, die auf Vermieterseite von Mitgliedern der Familie Kertscher unterzeichnet sind. Nun soll das Grundstück (ehemals 1000 Töpfe) lukrativ neu überplant und bebaut werden, und schwuppdiwupp erinnert man sich alter Traditionen und erklärt das Gebäude zum Studentenwohnheim – Kündigungsschutz gäbe es nicht. Im Februar 2009 werden Kündigungen mit einmonatiger Frist ausgesprochen.
Die Folgen: Viele der Bewohnerinnen und Bewohner der 30 Zimmer weichen dem Druck und ziehen aufgrund der ausgesprochenen Kündigungen aus. Wer bleibt, wird auf Räumung verklagt.
Rechtliches: Nach § 549 Abs. 3 BGB gelten bestimmte Kündigungsschutzvorschriften nicht für Studentenwohnheime. Was ein Studentenwohnheim ist, definiert die Vorschrift nicht. Ob es allerdings genügt, erstmals im Betreff der Kündigung das Wort Studentenwohnheim zu erwähnen, um als Vermieter von den Beschränkungen des Kündigungsschutzes befreit zu werden, darf bezweifelt werden. Hierüber entscheiden die Gerichte. Auch dürfte eine Rolle spielen, dass die Bauprüfabteilung das Gebäude nicht als Studentenwohnheim genehmigt hat, denn dazu wären strengere Brandschutzauflagen einzuhalten gewesen.

Hotel Mama mal ganz anders. Eltern als Zwischenvermieter
Die Geschichte: Schon die erste Tochter, die auszog, benötigte für ihren ersten Mietvertrag eine Bürgschaft ihrer Mutter. Nun will die zweite Tochter ausziehen und plötzlich findet sich Frau Dr. L. in der aufgezwungenen Rolle der Vermieterin wieder. Wie das? Ihre Tochter hatte zusammen mit einer Freundin eine WG-Wohnung gesucht. Die beiden Studentinnen waren zuversichtlich, eine Wohnung zu erhalten, denn als Mitwirkende an einer Soap Opera lässt sich das Einkommen der Freundin sehen. Über das Internet entsteht Kontakt zu einem Makler. Es geht um eine 119 m² große Wohnung in der Repsoldstraße. Der Makler sichert zu, die Wohnung zu reservieren. Dann aber kurz vor Unterschrift die Überraschung: Wir hätten gern eure Eltern als Mieter. Am besten, wenn die da auch nicht wohnen! Frau Dr. L. ist empört. Sie wird im Mietvertrag als Mieterin aufgeführt und soll die Wohnung, die nun plötzlich Büro genannt wird, „zur Weitervermietung an seriöse Dritte“ anmieten. Sie unterschreibt dennoch, weil sie ihrer Tochter diese Chance nicht verbauen möchte.
Die Absicht: Das gesamte Wohnraummietrecht mit Instandsetzungspflichten des Vermieters, Kündigungsschutz für Mieter und reglementierte Mieterhöhungsmögklichkeiten soll umschifft werden.
Rechtliche Maßnahmen: Das offensichtliche Umgehungsgeschäft muss im Streitfall als solches entlarvt werden. Der Vermieter, die Alster Terrain Bau- und Grundstücks GmbH & Co. KG, wird bei Bedarf, z.B. zur Abwehr einer Mieterhöhung oder einer Kündigung oder bei zu behebenden Mängeln, als solcher in die Verantwortung genommen.

Studi-Glamour in Wilhelmsburg. Förderfallen für Studis
Die Geschichte: Frau Angela Sch. mietet im September 2004 eine 2 2/2 Zimmer Wohnung in der Slomanstraße 31 mit einem Bekannten an. Die Miete ohne Subvention beträgt für die 87,09 m² große Wohnung 699,46 €. Aufgrund der Förderung studentischen Wohnens müssen die beiden Studierenden nur 356 € zahlen und sind begeistert. Mittlerweile hat Frau Sch. 4.000 € Mietschulden und eine fristlose Kündigung erhalten. Außerdem hat sie gerade ein Kind bekommen und findet die Umsetzung dieser Studierendenförderung gar nicht mehr gut.
Die Folgen: Als ihr Mitbewohner auszog, akzeptierte die GWG aus nicht nachvollziehbaren Gründen die neue Mieterin nicht. Diese zog gleich wieder aus und Frau Sch. erhielt nur noch 171,73 € Zuschuss und sollte den Rest, also fast 530 € zahlen. Hinzu kam, dass sie ihre Immatrikulationsbescheinigung zu spät erhielt und deshalb nicht rechtzeitig ihren Mietzuschuss beantragen konnte. Dieser entfiel dann auch noch, so dass sie zeitweilig die knapp 700 € monatlich zahlen sollte. Außerdem versäumte ihr neuer Mitbewohner, seinen ersten Wohnsitz in Wilhelmsburg anzumelden, so dass die Förderung nicht bewilligt wurde. Das riss eine weitere finanzielle Lücke, die bis heute über 4000 € beträgt. Zugegeben, da haben auch die Mieter geschlampt. Aber die Förderbedingungen sind zu starr. Schnell landen die Studierenden in der Schuldenfalle. Denn eine rückwirkende Förderung gibt es nicht, auch wenn die Anmelde- und Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden.
Rechtliches: Jetzt unterstützt MHM sie bei den Verhandlungen über einen Teilerlass und eine Ratenzahlung. – Ungewiss ist allerdings, wie es ab Juli weiter geht, denn die Förderung war ursprünglich bis 30.6.2009 befristet – das Studium der Alleinerziehenden läuft aber noch.
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Erläuterung: Die Hansestadt Hamburg hat über die Wohnungsbaukreditanstalt ein Förderprogramm „Förderung studentischen Wohnens in Wilhelmsburg und auf der Veddel“ aufgelegt. Danach subventioniert sie den Differenzbetrag zwischen der ortsüblichen Miete und der vereinbarten Miete von 178 € bruttowarm für ein Zimmer. Voraussetzung ist die unaufgeforderte Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung jeweils bis 14 Tage nach Semesterbeginn an das Wohnungsunternehmen sowie im selben Zeitraum die Vorlage der Bestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes, aus dem sich die Anmeldung des Mietobjektes als erster Wohnsitz des Mieters ergibt. SAGA/GWG nehmen diese Förderung fast vollständig für ihren Wohnungsbestand in den beiden Stadtteilen in Anspruch.

 

 

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