Hartz IV – Reform
Mehr Geld für Leistungsempfänger!
Warmwasserkosten gehören jetzt zu den Unterkunftskosten
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4.3.2011
Neue Lücke für Hamburger Haushalt?
Am 25.02.2011 wurde nach monatelangen Ringen das Gesetz zur Änderung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Im Ergebnis erhalten Leistungsempfänger u. a. ab 01.01.2011 eine monatliche Regelsatzerhöhung um 5,00 €, ab 01.01.2012 dann um weitere 3,00 €. Doch es gibt noch mehr Geld dank einer bislang wenig beachteten neuen Re-gelung zu den Unterkunftskosten.
Nach der Gesetzesänderung sind die Kosten für die Warmwassererwärmung seit dem 01.01.2011 nicht mehr im Regelsatz enthalten. Bislang hatte die Sozialbehörde die Kosten für die Warmwasserbereitung in Höhe von zuletzt bis zu 6,79 € monatlich (bei einem Regelsatz von 359,00 €) von den Unterkunftskosten einbehalten, weil diese Kosten bereits im Regelsatz enthalten seien und nicht doppelt beglichen würden. Dies betraf alle Mieter, die Warmwasser über eine Zentralheizung bezogen. Künftig müssen nun die Kosten für die Warmwasserzubereitung in voller Höhe durch die Sozialbehörde bezahlt werden. Der bisherige Abzug von den Unterkunftskosten ist seit 01.01.2011 unzulässig.
„Die Dienstanweisungen für die Unterkunftskosten müssen schleunigst geändert und die Leistungsbezieher umgehend über die neuen Ansprüche informiert werden,“ fordert Marc Meyer, Jurist bei MhM. Er rät allen Leistungsbeziehern, Widerspruch gegen ihre Leistungsbescheide ab 1.1.2011 bezüglich der Unterkunftskosten einzulegen. Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, sollte ein Antrag gemäß § 44 SGB X gestellt werden. „So sichern Sie sich rückwirkend und für die Zukunft den Anspruch auf Bezahlung der Warmwasserkosten,“ empfiehlt Marc Meyer.
Mieter helfen Mietern geht davon aus, dass die Neuregelung zu Mehrkosten von um die 8 Millionen Euro führt, die im aktuellen Hamburger Haushalt bisher nicht berücksichtigt sind.










