Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Tel. 040 - 43 13 94-0
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Auswahl gerichtlicher Entscheidungen zu den
Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II

Auf die nachfolgenden - für Leistungsempfänger zumeist günstigen - Entscheidungen haben wir in unserer Vereinszeitung seit Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 hingewiesen, weil die Leistungsträger in der Praxis nicht alle Rechte gewähren oder die Rechtslage schlicht verkennen. Außerdem wollen wir Betroffene ermuntern sich gegen in ihren Augen falsche Bescheide der Leistungsträger zu wehren. Mitgliedern stellen wir die Gerichtsentscheidungen auf Anfrage im Volltext zu Verfügung.

Ferner empfehlen wir Ihnen eine umfangreiche Entscheidungssammlung mit bundesweiter Bedeutung tacheles-sozialhilfe.de.

Zur derzeit gültigen Fachanweisung der BSG Stand 1.1.2009, und zu den Höchstwerten der Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II gelangen Sie durch diesen klick

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