Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Tel. 040 - 43 13 94-0
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Machen Sie mit bei der MHM-Umfrage
Ferienwohnungen zu Mietwohnungen!

(zum Fragebogen bitte weiter nach unten scrollen)
Ein neues Phänomen ist seit kurzem Thema in der Beratung von MhM. Mieter berichten in zunehmenden Maße, dass in der Nachbarwohnung plötzlich wechselnde Feriengäste wohnen, die nachts gern Party machen und morgens das Haus mit Rollkoffern verlassen. Nicht nur Lärm und die unterschiedlichen Schlafenszeiten von Mietern und Touristen sind dabei ein Problem. Durch die dauerhafte Umwidmung einer Wohnung als Ferienwohnung geht diese dem Hamburger Mietwohnungsmarkt verloren, und steht Wohnungssuchenden nicht mehr zur Verfügung. Laut Hamburger Wohnraumschutzgesetz ist es in Zeiten gefährdeter Wohnraumversorgung verboten, Wohnraum im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg anderen als Wohnzwecken zuzuführen. Als Zweckentfremdung gilt insbesondere die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs.

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Mietwohnungen werden dem Wohnungsmarkt entzogen, weil Vermieter mit der tage-, wochen- oder monatsweisen Vermietung an Touristen noch mehr Geld verdienen können als mit den ohnehin teuren Mieten. MhM wíll das Ausmaß dieses unschönen Trends feststellen und bekämpfen. Dabei ist jedoch nicht der Wohnungstausch zwischen Mietern während der Ferien gemeint oder die Untervermietung während eines Auslandsaufenthalts, sondern allein die dauerhafte Nutzung als Ferienwohnung. Melden Sie uns solche Wohnungen. MhM wird diese Wohnungen bei den bezirklichen Abteilungen Wohnraumschutz melden. Diese Abteilungen haben die Möglichkeit nach § 12 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz, den Vermieter zu verpflichten, die Wohnung wieder Wohnzwecken zuzuführen.

  • Umfrage zur Zweckentfremdung
    von Mietwohnungen als Ferienwohnungen

Bitte informieren Sie uns und senden uns den ausgefüllten Fragenbogen zurück. Herzlichen Dank! 

1. Ist die Wohnung dauerhaft als Ferienwohnung umgewidmet?

(Bitte Monat und Jahr angeben, soweit bekannt.)

2. Wird die gesamte Wohnung jeweils vermietet?

3. Wird die Wohnung an Feriengäste vermietet?

Wenn Sie die drei vorstehenden Fragen bejaht haben, handelt es sich um einen Fall, den MhM gern aufdecken und anzeigen möchte. Soweit es Ihnen möglich ist, beantworten Sie bitte auch die nachstehende Fragen:

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Wir werden Ihre Kontaktdaten vertraulich behandeln, also nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergeben.

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