Machen Sie mit bei der MHM-Umfrage
Ferienwohnungen zu Mietwohnungen!
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Ein neues Phänomen ist seit kurzem Thema in der Beratung von MhM. Mieter berichten in zunehmenden Maße, dass in der Nachbarwohnung plötzlich wechselnde Feriengäste wohnen, die nachts gern Party machen und morgens das Haus mit Rollkoffern verlassen. Nicht nur Lärm und die unterschiedlichen Schlafenszeiten von Mietern und Touristen sind dabei ein Problem. Durch die dauerhafte Umwidmung einer Wohnung als Ferienwohnung geht diese dem Hamburger Mietwohnungsmarkt verloren, und steht Wohnungssuchenden nicht mehr zur Verfügung. Laut Hamburger Wohnraumschutzgesetz ist es in Zeiten gefährdeter Wohnraumversorgung verboten, Wohnraum im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg anderen als Wohnzwecken zuzuführen. Als Zweckentfremdung gilt insbesondere die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs.
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Mietwohnungen werden dem Wohnungsmarkt entzogen, weil Vermieter mit der tage-, wochen- oder monatsweisen Vermietung an Touristen noch mehr Geld verdienen können als mit den ohnehin teuren Mieten. MhM wíll das Ausmaß dieses unschönen Trends feststellen und bekämpfen. Dabei ist jedoch nicht der Wohnungstausch zwischen Mietern während der Ferien gemeint oder die Untervermietung während eines Auslandsaufenthalts, sondern allein die dauerhafte Nutzung als Ferienwohnung. Melden Sie uns solche Wohnungen. MhM wird diese Wohnungen bei den bezirklichen Abteilungen Wohnraumschutz melden. Diese Abteilungen haben die Möglichkeit nach § 12 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz, den Vermieter zu verpflichten, die Wohnung wieder Wohnzwecken zuzuführen.
- Umfrage zur Zweckentfremdung
von Mietwohnungen als Ferienwohnungen
Bitte informieren Sie uns und senden uns den ausgefüllten Fragenbogen zurück. Herzlichen Dank!










