Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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– MhM-Juristin Sabine Weis antwortet

Mein Vermieter hat angekündigt, dass in meiner Wohnung Rauchmelder in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur installiert werden sollen. Meine Miete soll sich wegen der Installationskosten erhöhen und ich soll die Kosten dafür tragen, dass eine Firma die Rauchmelder jährlich wartet. Nun habe ich schon vor zwei Jahren auf meine Kosten Rauchmelder in allen Räumen installiert und überprüfe selbst (das ist ein Knopfdruck!), ob die Rauchmelder in Ordnung sind. Kann ich den Einbau der neuen Rauchmelder und die Wartung durch eine Firma verweigern? Falls nein, welche Kosten muss ich tragen?

Ihr Vermieter kann auf den Einbau neuer Rauchmelder bestehen. So haben zumindest mehrere Hamburger Amtsgerichte entschieden, dass der Vermieter die Installation eigener Geräte durchsetzen kann, auch wenn die Mieter bereits selbst Rauchmelder installiert haben. Denn: Der Vermieter haftet als Eigentümer für die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder. Ebenso hat der Vermieter das Recht mit der Wartung der Rauchmelder eine Fremdfirma zu beauftragen. Er ist nicht verpflichtet, die Wartung zwecks Kosteneinsparung den Mie­tern auf deren Wunsch zu überlassen.
Unabhängig von der Rechtslage ist es ein Versuch wert, den Vermieter über die vorhandenen Rauchmelder zu informieren. Sie können ihm vorschlagen, diese in der Wohnung zu belassen und anbieten, dass Sie weiterhin die jährliche Wartung übernehmen. Gelingt eine solche Einigung nicht, ist der Ver­mieter berechtig, die Kosten der Geräte nebst Instal­la­tions­kosten zu 11% auf die Jahresmiete umzulegen. Kostet der Einbau beispielsweise 150 €, dann darf die Miete um 1,38 € (= 11 % von 150 € : 12 Monate) monatlich erhöht werden. Die War­tungs­kosten kann der Vermieter als Betriebskosten auf die Mie­ter umlegen. Der Vermieter hat allerdings das Gebot der Wirt­schaftlichkeit zu beachten. Die Wartungskosten müssen daher angemessen sein. Es werden sich im Laufe der nächsten 1-2 Jahre übliche Preise herausbilden, die dann der Orien­tierung dienen können. Im Falle extrem hoher War­tungs­kosten sollten Sie die Wirtschaftlichkeit anzweifeln.

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