Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Ab 2012: Pfändungsschutz nur noch bei P-Konto

Ab dem 01.01.2012 wird der Pfändungs­schutz für ein „normales Konto“ aufgehoben. Dann gibt es nur noch die Schutz­mög­lichkeit durch das P-Konto.

Wenn das Girokonto auf Betreiben eines Gläubigers gesperrt wurde, so konnten Schuldner nach der bisherigen Rechts­lage vor Gericht ziehen und den manchmal lebensnotwendigen Pfändungsschutz beantragen. Seit dem 01.07.2010 kann jeder Kontoinhaber die Um­wandlung seines Kontos in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungs­schutzkonto) beantragen.
Damit besteht automatisch Pfändungs­schutz für einen Grundfrei­betrag in Höhe von derzeit € 1.028,89. Auf Antrag kann dieser Betrag erhöht werden, wenn z.B. Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Das P-Konto wird ab 2012 die einzige Kontoart sein, die pfändungsgeschützt ist.
Gegenüber der kontoführenden Bank besteht ein Rechtsanspruch auf Umwand­lung in ein P-Konto. Viele Banken lassen sich diesen Service unberechtigterweise teuer bezahlen – der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat bereits zahlreiche erfolgreiche Abmah­nungen gegen diese Praxis durchgesetzt.
Ob bereits erwirkte gerichtliche Frei­ga­bebeschlüsse für ein normales Giro­konto nach dem 31.12.2011 Bestand haben, ist noch ungeklärt. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale, spätestens im Dezember 2011 ein bereits ge­pfändetes Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Wer von Pfändung betroffen oder bedroht ist, sollte sich unbedingt beraten lassen, bei der Verbraucherzentrale oder bei Schuldnerberatungsstellen. In der MhM-Zentrale sind Info-Flyer der Verbraucherzentrale sowie der Hamburger Be­hörde für Arbeit und Soziales zum Thema erhältlich.

Der Hamburger Senat hat sich am 08.11.2011 entschlossen, im Bundesrat einen Gesetzesvorschlag einzubringen. Der Senat möchte gesetzlich verankern, dass die Umwandlung in ein P-Konto weder zu einer Erhöhung der Gebühren noch zu Leistungs­ein­schränkungen führt. Weiterhin soll jedem Verbraucher ein Rechtsanspruch gegen Banken und Sparkassen auf ein Girokonto eingeräumt werden.

Eve Raatschen

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