Mitgliedschaft für ALG II/Hartz IV Empfänger
Die Kosten der Mitgliedschaft ohne Rechtsschutz werden in bestimmten Fällen von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE) bzw. den Fachämtern für Grundsicherung und Sozialhilfe (GS) für ein Jahr im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen. Das ist Inhalt der Kooperationsvereinbarung, die seit 2004 zwischen der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz und Mieter helfen Mietern besteht.
Um ungerechtfertigten Geldforderungen aus Mietverträgen gegenüber Leistungsempfängern des SGB II/XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) zu begegnen, wird für den Leistungsempfänger/Mieter auf Antrag oder nach mietrechtlicher Prüfung seitens der ARGE bzw. der GS eine Kostenübernahmebescheinigung für ein Jahr ausgestellt. Um Mitglied zu werden, ist diese Bescheinigung neben der Beitrittserklärung bei MhM abzugeben.
Um Kosten zu sparen und ein Übersteigen der angemessenen Kosten der Unterkunft zu vermeiden, empfiehlt sich besonders bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit bei Modernisierungen, Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen eine Beratung und Prüfung durch den Mieterverein.










