Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Bundesregierung plant Mietrechtsänderung zu Lasten der Mieter , 7.5.2011

MhM befürchtet unzumutbare Belastungen für Mieter durch drastische Mieterhöhungen und Wohnungsräumungen im Schnellverfahren

Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 11. Mai 2011 für ein „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ sieht vor, dass Mieter noch stärker als bisher durch Mieterhöhungen aufgrund energetischer Modernisierungsmaßnahmen belastet werden und regelt empfindliche Einschnitte beim mietrechtlichen Räumungsschutz .

Geplant ist u.a. das Minderungsrecht während einer energetischen Maßnahme für drei Monate auszuschließen, dem Vermieter zu gestatten, die Kosten für ersparte Reparaturen nach seinem Ermessen abzuziehen, um nicht mehr wie bisher den konkreten Betrag ermitteln zu müssen, ein Widerspruchsrecht gegenüber kostenträchtigen Maßnahmen für einkommensschwache Mieter fast gänzlich auszuschließen und dem Vermieter die Möglichkeit zu eröffnen, eine Wohnungsräumung per einstweiliger Verfügung durchzusetzen, wenn Mieter eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen erhalten haben.

„Es wäre angezeigt, eine Entlastung der Mieter bei Modernisierungen gesetzlich zu verankern; offenbar verkennt die Bundesregierung die Höhe der Mietsteigerungen nach energetischer Modernisierung“ kommentiert MhM-Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann. „Die Politik unterliegt dem Irrtum, die Mieterhöhung würden durch ersparte Heizkosten ausgeglichen. Die Praxis zeigt, dass eine kostenneutrale Wärmedämmung nicht funktioniert. „§ 559 BGB, der diese Erhöhungen schon jetzt zulässt, sollte ersatzlos gestrichen werden. Mieterhöhungen sollten ausschließlich durch einen Mietenspiegel erfolgen, der den energetischen Zustand der Wohnung ausreichend berücksichtigt“, so Sonnemann.

Ein im Auftrag des Bauministeriums erstelltes Gutachten der Universität Bielefeld aus dem Februar 2011 belegt, dass Mietbetrüger kein Massenproblem darstellen. „Räumungsverfahren nach Kündigungen wegen Zahlungsrückständen betreffen nicht in erster Linie Betrüger, sondern Menschen in finanzieller Not. Räumungsprozesse dürfen nicht wegen einiger Betrüger zu Lasten der in Not geratenen Menschen gehen“, stellt Sonnemann fest. Zu näheren Einzelheiten lesen die bitte die anliegende Kurzanalyse.

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