Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Tel. 040 - 43 13 94-0
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Der Mietenspiegel von A bis Z

Eine Adresswohnlage kennt der Hamburger Mietenspiegel nicht.

Das Baualter der Wohnung ist für die Einordnung in den Mietenspiegel entscheidend und kann z.B. bei Dachgeschosswohnungen vom Alter des übrigen Gebäudes abweichen.

Die C-Spalte bildet die gut ausgestatteten Altbauwohnungen ab – sie sind zwischen 8 und 16 % teurer geworden!

Eine Dusche genügt als vermieterseitige Ausstattung in einem gesonderten Raum, um ein Bad im Sinne des Mietenspiegels zu sein.

Einfamilienhäuser werden vom Mietenspiegel nicht abgebildet.

Flächenangaben im Mietvertrag dürfen nicht mehr als 10 % von der tatsächlichen Fläche abweichen, sonst ist eine Mietmin­derung möglich.

In die Gute Wohnlage sind ein Viertel aller Wohnungen einsortiert.

Das Feld H-2 repräsentiert 15 % aller im Mietenspiegel abgebildeten Wohnungen, also 83.000 Wohnungen

Das Feld I5 machte mit einem Anstieg von 37 % den größten Sprung!

Ja, ein Mieter muss ausdrücklich zustimmen, damit die Mieterhöhung wirksam wird, aber tut dieses nur, wenn sie wirksam begründet wurde!

Die Kappungsgrenze besagt, dass der Vermieter die Miete maximal um 20 % in drei Jahren erhöhen darf.

Luxusausstattungen können den Oberwert rechtfertigen, allerdings keinen Zuschlag darüber hinaus.

Nach Modernisierungen erhöht der Vermieter die Miete idR nach § 559 BGB , also ohne den Mietenspiegel.

Die Nettokaltmiete ist im Mietenspiegel abgebildet, also die nackte Grundmiete ohne Heiz- und Betriebskosten.

Den Oberwert eines Rasterfeldes kann nur der Vermieter einer weit überdurchschnittlich belegenen und ausgestatteten Wohnung beanspruchen.

Parkettböden gelten in aller Regel als Merkmal besserer Ausstattung.

Quartierszuschläge gibt es im Mieten­spiegel und damit bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB nicht.

Reihenhäuser werden nicht vom Mietenspiegel abgebildet.

Spüle und Herd gehören in Hamburg zur Normalausstattung, sind aber kein MUSS.

Terrassen, Balkone und Loggien gehören in aller Regel zur Normalausstattung einer Wohnung.

Unterkunftskosten sind die Mietkosten, welche die Sozialbehörde für die Wohnun­gen der ALG II- und Grundsicherungs­empfänger zahlt.

Vier-Jahres-Regel: In den Mietenspiegel finden nur solche Mieten Eingang, die in den letzten vier Jahren erhöht oder neu vereinbart wurden.

Wohnlagenverzeichnis: Die Baubehörde lässt zur Orientierung ein nicht amtliches Wohnlagenverzeichnis erstellen, das für jede Blockseite in Hamburg eine Angabe darüber macht, ob es sich um gute oder normale Wohnlage handelt.

Das X-tra-WC gehört bei großen Altbauwohnungen zum Standard.

Yorkstraße und Yvonne-Mewes-Weg sind die einzigen Y-Straßen in Hamburg und werden beide der guten Wohnlage zugeordnet.

Zentral und ruhig gelegene Wohnungen mit guten Einkaufsmöglichkeiten und Anschluss an den ÖPNV können Zuschläge zum Mittelwert in der normalen Wohnlage rechtfertigen.

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