Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Hamburger Mietenspiegel 2011:
Mietenwahnsinn geht weiter

Der Hamburger Mietenspiegel 2011 verzeichnet mit einem Anstieg von 5,8 % gegenüber 2009 den größten Mieten­sprung seit 16 Jahren. Was sagt das über den Hamburger Wohnungsmarkt? Wie funktioniert der Mietenspiegel? Was be­deutet der Mietenspiegel für die Mieter? Ist der Mietenspiegel aus Mietersicht abzulehnen? Wie soll man den Mieten­anstieg aufhalten? MhM gibt Antworten auf die drängendsten Fragen.

Der Andrang bei der Mietenspiegel-Presse­konferenz am 3. November 2011 war enorm. Vier Kamerateams hatten sich auf­ge­baut. Es fehlte so gut wie keine Ta­geszeitung und kein Radiosender. „Die von Teilen der Bevölkerung erwarteten exorbitante Steigerung sei aber ausgeblieben“, kommentierte Bausenatorin Blankau den deutlichen Anstieg. Doch keiner dürfte einen noch höheren Anstieg als 5,8 % er­war­tet haben.

Vermietermarkt Hamburg

Der Mietenspiegel zeigt genau das auf, was der aufmerksame Beobachter des Woh­nungs­­markts schon länger weiß: der Ham­burger Wohnungsmarkt ist extrem angespannt. Vermieter diktieren die Kondi­tio­nen und können auch bescheidene Un­ter­künfte für großes Geld vermieten. Es sind auch genau diejenigen Wohnungen von überdurchschnittlichen Preissteige­run­gen betroffen, die besonders heiß be­gehrt sind – wegen der Lage, der Größe oder wegen ihres Preises.

Heiß begehrt: Kleine Wohnungen

Das weiß jeder: Familien finden keine Wohnungen in Hamburg. Aber haben es auch Einzelpersonen schwer eine Woh­nung anzumieten? Die Frage ist schnell be­ant­wortet: Ja. In der Single-Hochburg Ham­­­burg gibt es über 50 % Ein-Personen-Haushalte – vor zwanzig Jahren waren es nur 40 %. Im letzten Jahr wuchs Hamburg um über 12.000 Personen. Jährlich gibt es fast 9.000 Studienanfänger, aktuell sogar 13.000, denn der doppelte Abiturjahrgang strebt an die Hamburger Universitäten. Eine riesige Nachfragergruppe steht so­mit einem viel zu geringem Angebot an klei­nen Wohnungen gegenüber. Die Preise explodieren. In der guten Wohnlage ist der Mittelwert der kleinen Wohnungen bei über 10 Euro/m² gelandet.

Schwund: günstige Wohnungen

Begehrt sind kleine Wohnungen auch deshalb, weil nur sie Arbeitslosengeld II-Beziehern und Grundsicherungs­empfän­gern ermöglichen, die von der Sozialbe­hörde vorgegebenen Miethöchstwerte einzuhalten. Denn diese Grenzen berechnen sich für Einzelpersonen (noch) an den Mit­t­elwerten des Mietenspiegels 2007 mul­tipliziert mit 50 (m²). Der Quadrat­me­ter­preis ist unrealistisch und so müssen Mieter kleinere Wohnungen suchen, um die Werte einzuhalten. Doch Mieter mit Transfer-Einkommen sind nicht die einzigen Mieter mit knappem Budget. Immer­hin die Hälfte aller Hamburger Haushalte hat ein so geringes Einkommen, dass sie Paragraph-5–Schein-berechtigt sind. Der Mietenspiegel zeigt eindrücklich, dass die niedrigen Mietpreise, also Mieten unter 6,00 Euro/m² rasant schwinden. Lagen 2009 noch 48 % aller Wohnungen in normaler Wohnlage und waren für unter 6,00 € zu haben, sind es heute nur noch 32,7 %.

Teures Vergnügen: Altbauwohnungen

Für Normalverdiener oder Menschen mit geringem Einkommen sind Wohnungen in den innenstadtnahen Altbauquartieren un­bezahlbar geworden. Der Preisanstieg in der Altbaukategorie ist fast überall zwei­stellig. Das Rasterfeld C2, die Altbau­wohnung mit Bad und Heizung, kostet gegenüber 2009 gleich 14,3 % mehr. Von den insgesamt 73.000 Altbauwohnungen des Mietenspiegels betrifft dieses Feld 22.000 Wohnungen. Nur Neubauwoh­nun­gen der guten Wohnlage haben im Preis etwas nachgegeben (2,4 - 4,1 %). Allerdings ist das Preisniveau auch hier enorm, denn die Preise liegen im Mittelwert zwischen 9,47 und 11,35 Euro/m².

Teuer modernisiert: 50er Jahre-Wohnungen

Gebäude aus den 50er Jahren sind das aktuelle Tummelfeld energetischer Sanie­rungen. Die Mietsteigerungen übertreffen die erhofften Energieeinsparungen oft um das Fünf- bis Achtfache. Das wirkt sich auch auf den Mietenspiegel aus. Das Ras­terfeld H2 stieg um 8,2%. In der Baualters­klasse H des Mietenspiegels (1948-1960 erbaut) liegen die Preissteigerungen zwischen 5,7 und 18,6 %! Das Rasterfeld H2 betrifft so viele Wohnungen, wie kein anderes, nämlich 83.000 Wohnungen.
Die Lage kann als dramatisch bezeichnet werden. Was bedeutet sie für Mieter?

Bestandsmieten werden nachziehen

Bei der Mietenspiegelbefragung werden nur diejenigen Wohnungen berücksichtigt, deren Mieten in den letzten vier Jahren er­höht wurden – entweder wegen einer normalen Mieterhöhung oder einer modernisierungsbedingten. Der Anteil der Neu­ver­mietungspreise bei der Datenerhebung ist mit 42% sehr hoch. In vielen bestehenden Mietverhältnissen ist bei diesem Mieten­spiegel für Vermieter noch Luft nach oben. MhM rechnet mit einer Welle von Mieterhöhungsverlangen in den nächsten Woch­en.

Ausgaben für die Kosten der Unterkunft steigen

Unangenehm ist der kräftige Anstieg, insbesondere der der kleinen und günstigen Wohnungen, auch für die Stadt. Denn die Hamburger Sozialbehörde gibt jährlich 600 Millionen Euro Unterkunftskosten für Grundsicherungs- und ALG II-Bezieher aus. Nach Erscheinen des letzten Mieten­spiegels hatte die Sozialbehörde die Höchs­t­werte für die Kosten der Unter­kunft nicht angehoben. Dieses Mal wird die Behörde nicht darum herumkommen, denn die Höchstwerte müssen sich an den üblichen Entgelten für das Wohnen orientieren. Die Sozialbehörde gab an, dass man sich schnell zusammensetzen werde, um die Grenzen zu korrigieren. Sollten über Mieterhöhungen „nur“ die durchschnittlichen Steigerungen auf die Leistungs­be­zieher zukommen, so kostet allein das die Hansestadt Hamburg ca. 35 Millionen Euro jährlich mehr.

Weg mit dem Mietenspiegel?

Der Mietenspiegel ist für Mieter wichtig und nützlich. Ganz bewusst entschied sich Mieter helfen Mietern vor über 20 Jahren, im Arbeitskreis Mietenspiegel mitzuwirken. In diesem Gremium versammeln sich Vermieterverbände, Richter, Daten­schüt­zer und Mietervereine, um die Baubehörde bei der Erstellung des Mietenspiegels zu beraten. MhM setzt sich auch dort vehement für Mieterinteressen ein. Auch wenn die Mietsteigerungen noch so ärgerlich und beängstigend sind, ohne den Mieten­spiegel sähe es schlimmer aus. Vermieter könnten Mieterhöhungen nur mit drei Vergleichswohnungen, z.B aus ihrem Bestand oder einem Sachverständigengutachten be­gründen. Mie­ter könnten auf keine gesicherten Da­ten zurückgreifen, um sich zu wehren – Prozesse vor Gericht wären riskant.

Was tun?

Verstärkter Wohnungsbau wird langfristig zur Entspannung beitragen, wenn das Wachstum der Stadt und die Abrisse die Neubauaktivitäten nicht auffrisst. Aber hier und jetzt nützt das Mietern wenig. Es müssen schnell gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht werden, um den Wohnungsmarkt in Hamburg vor weiteren Auswüchsen zu schützen.
Wer, wenn nicht Hamburg, sollte deshalb eine Bundesratsinitiative starten? Nach Auffassung von MhM müssten folgende vier Änderungen darin enthalten sein:

4-Punkte-Bundesratsinitiative

• Die Definition der ortsüblichen Ver­gleichmiete muss korrigiert werden, so dass alle am Ort gezahlten Mieten als ortsüblich gelten und nicht nur die in den letzten vier Jahren erhöhten Mie­ten. Die sog. Vier-Jahres-Regel muss weg.

• Der Mietenspiegel selbst sollte zuverlässige Daten über energetisch übliche Zustände enthalten, so dass energetische Modernisierungen nicht mehr gesondert über § 559 BGB durch eine Mieterhöhung geltend gemacht werden, sondern nur im Rahmen einer Mietenspiegelerhöhung möglich wä­ren. Der systemfremde § 559 BGB muss gestrichen werden (vgl. mietraum², Nr. 2/2011, S. 5/6).

• Die Erhöhungsmöglichkeit um 20 % in drei Jahren lässt zu große Miet­stei­gerungen zu. Eine Herabsetzung der Kap­pungsgrenze z.B. auf höchstens 15 % ist überfällig.

• Überhöhte Mieten müssen wieder be­kämpft werden können. Der Bundes­ge­richtshof (BGH) stoppte diese Mög­lich­keit, mit der MhM in den 90er Jahren von den Vermietern Millionen D-Mark erfolgreich zurückforderte. Denn der Mieter sollte laut BGH nur dann eine Mietsenkung erreichen können, wenn er beweist, dass er keine günstigere Woh­nung auf dem Wohnungsmarkt habe anmieten können – unmöglich, so etwas zu beweisen. Wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % überschritten wird, ist die Miete unzulässig und der Vermieter muss sie herabsetzen, ggf. zurückzahlen. Nur eine solche Gesetzesregelung würde Schutz vor Preistreibern bieten.

Sylvia Sonnemann


Den Hamburger Mietenspiegel 2011 finden Sie auf unserer website oder in der Zeitung/pdf der Zeitung.

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